Freund attackiert

Prozess gegen eine 45-jährige wegen Mordversuchs

Oberösterreich
05.05.2020 19:00

Am 29. Juni beginnt am Landesgericht Linz der Prozess gegen eine 45-jährige, die am 16.10.2019 versucht haben soll, ihren Lebensgefährten umzubringen. Die Angeklagte und das spätere Opfer sollen einander im Sommer 2019 in einem Nachtclub in Tschechien kennengelernt haben. Beide dürften dem Alkohol zugesprochen haben. Danach soll es immer wieder zu Meinungsverschiedenheiten, hauptsächlich wegen Geld, gekommen sein.

Am 16.10.2019 soll es am späten Nachmittag in der Wohnung zu einem Streit, der in gegenseitigen Tätlichkeiten gemündet haben soll, gekommen sein. Im Zuge dessen soll die 45-jährige (mit 2,38 Promille Blutalkoholgehalt; das Opfer soll zur Tatzeit 1,4 Promille Blutalkoholgehalt gehabt haben) zum Küchenblock gelaufen sein und von dort zwei Messer, nämlich ein großes Fleischermesser (mit 21 cm Klingenlänge) und ein kleineres Messer, in die Hände genommen und damit vor dem ihr gegenüberstehenden Lebensgefährten herumgefuchtelt haben.

Nachbarn holten Hilfe
Dann soll sie mit einer raschen Bewegung nach vorne wuchtig gegen den Oberbauch des Opfers gestochen haben. Mit dem kleinen Messer soll sie ihm eine Schnitt-/Stichverletzung am Rücken zugefügt haben. Das Opfer soll ins Stiegenhaus gelaufen sein, wo Nachbarn sofort die Einsatzkräfte verständigt hätten.

Potentielle Lebensgefahr
Nach dem gerichtsmedizinischen Sachverständigengutachten habe eine potentielle Lebensgefahr, die bei Auftreten einer erneuten Blutung (wenn nicht sofort eine ärztliche Behandlung erfolgt wäre) zu einer konkreten Lebensgefahr geworden wäre, bestanden. Die Angeklagte schilderte einen Streit, sie habe aber nicht zugestochen. Späterhin sprach sie von einer zurückliegenden Auseinandersetzung des Opfers mit einem im selben Haus wohnenden Albaner. Möglicherweise liege darin ein Grund für ein Vorgehen gegen das Opfer oder das Opfer habe sich die Verletzungen überhaupt selbst zugefügt.

Medizinisches Gutachten belastet Angeklagte
Belastet wird die Angeklagte vor allem durch die Depositionen des Opfers und dem eingeholten medizinischen Gutachten. Der Strafrahmen beträgt 10 bis 20 Jahre Freiheitsstrafe oder lebenslang.

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