Eine Mio. Euro Schaden

Zwei Jahre Haft für Brandstiftung in Reifenlager

Kärnten
04.05.2020 17:19

Ein 19-jähriger Kärntner ist am Montag am Landesgericht Klagenfurt wegen Brandstiftung rechtskräftig zu einer Haftstrafe von zwei Jahren verurteilt worden. Im vergangenen Jahr hatte er ein Reifenlager in Villach angezündet und einen Schaden von mehr als einer Million Euro verursacht. Er bekannte sich schuldig, bestritt jedoch, dass er eine Feuersbrunst und einen Schaden habe verursachen wollen.

Laut Anklage hat der Bursche schon im September des Vorjahres Verpackungskartons in einer Lagerhalle in Villach angezündet. Das Feuer wurde durch die Sprinkleranlage rechtzeitig gelöscht. So blieb es in diesem Fall bei dem Versuch.

Über eine Million Euro Schaden
Im Oktober ging die Aktion nicht so glimpflich aus. In einer Lagerhalle zündete der junge Mann Reifenteile an, 200 bis 300 Reifen und die gesamte hintere Halle brannten ab. Nur durch einen massiven Feuerwehreinsatz habe ein Übergreifen auf andere Gebäude verhindert werden können, sagte Staatsanwältin Tina Frimmel-Hesse. Der Schaden betrug mehr als eine Million Euro. Der Angeklagte habe auch zuvor bereits mehrfach versucht, Dinge anzuzünden, so die Staatsanwältin. Diesbezügliche Verfahren seien eingestellt worden. Der Angeklagte, der seit Herbst des Vorjahres in Untersuchungshaft sitzt, ist unbescholten.

Verteidiger Hans Gradischnig berief sich auf ein psychiatrisches Gutachten. Der Sachverständige habe kein Motiv für das Entfachen einer Feuersbrunst erkennen können, sagte der Rechtsanwalt. Dem Angeklagten sei nicht bewusst gewesen, was er alles habe anrichten können. Es sei kein Plan dahintergesteckt, der Bursche habe impulsartig gehandelt, präzisierte der Gutachter. Der Verteidiger plädierte auf Fahrlässigkeit und führte das Verhalten seines Mandanten auch auf Kränkungen seit früher Kindheit zurück.

Drogen konsumiert
Der Angeklagte gab in der Einvernahme durch den Vorsitzenden des Schöffensenats, Richter Michael Schofnegger, zu, die Feuer gelegt zu haben. Beim ersten Mal habe er nur probiert, ob nasse Schachteln brennen können, und beim zweiten Mal habe er wissen wollen, ob man mit einem Feuerzeug Reifen anzünden könne. Außerdem habe er vor diesen „Versuchen“ Drogen -Kokain, Cannabis und Ecstasy - konsumiert.

Der Schöffensenat kam zu dem Schluss, dass der Angeklagte in beiden Fällen - beim Versuch und bei der erfolgten Brandstiftung - bedingt vorsätzlich gehandelt hat. Er habe zwar nicht bewusst agiert, erklärte der Richter. Aber er habe es zumindest für möglich gehalten, dass ein Schaden entstehen könne. Als mildernd wertete das Gericht die Unbescholtenheit und das Geständnis und dass der Angeklagte eingeschränkt zurechnungsfähig sei.

Sowohl der Angeklagte als auch die Staatsanwältin verzichteten auf Rechtsmittel. Das Urteil ist somit rechtskräftig.

 Kärntner Krone
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