Es geht um 2 Mrd. €

Nachfolger der MEL klagt überraschend Julius Meinl

Österreich
11.08.2010 13:57
Die Immobiliengesellschaft Atrium European Real Estate Limited, die aus dem skandalträchtigen Investmentfonds "Meinl European Land" hervorgegangen ist, bringt vor dem englischen High Court eine zwei Milliarden Euro schwere Klage gegen Julius Meinl und Vertreter der früheren MEL-Geschäftsführung ein. Meinl-Bank-Sprecher Thomas Huemer wies die Klage umgehend als "populistische und absurde Aktion" zurück. Die Meinl Bank versucht derzeit, außergerichtliche Einigungen mit MEL-Kunden zu erzielen.

Bei der Klage gehe es "um Verluste und Schäden, die der Gesellschaft in Verbindung mit Handlungen im Zusammenhang mit der früheren Geschäftsführung der Gesellschaft (vor dem 1. August 2008, Anm.) entstanden sind, als sie als Meinl European Land Limited bekannt war", heißt es in der Atrium-Mitteilung.

Meinl als "Mastermind"
Aus Sicht der Meinl-European-Land-Nachfolgegesellschaft soll Julius Meinl V. "Mastermind" und "Anstifter" bei den Deals rund um den umstrittenen Aktienrückkauf bei der MEL gewesen sein - das sei die Verdachtslage nach den bisherigen Ermittlungen, hieß es am Mittwoch bei einer Pressekonferenz in Win.

Erstbeklagter in der 80-seitigen Klagsschrift ist Julius Lindbergh Meinl (Julius Meinl V.), zweitbeklagt die Meinl Bank und dann erst folgen die Julius Meinl Aktiengesellschaft, Meinl-Bank-Vorstand Peter Weinzierl, Meinl-Bank-Mitarbeiter Stephan Visy, der damalige Prokurist der Meinl Bank, Günter Weiß, die drei früheren MEL-Direktoren Georg Kucian, Heinrich Schwägler und Karel Römer sowie die Meinl European Real Estate Limited.

Bei der Klagseinbringung in London eine Rolle gespielt hat, dass Julius Meinl britischer Staatsbürger ist und seinen Wohnsitz dort hat. Die Wiener Atrium-Anwältin Bettina Knötzl schloss am Mittwoch nicht aus, dass versucht wird, auf das Vermögen von Julius Meinl zuzugreifen. Das werde aber sicher nicht leicht werden, wurde eingeräumt. Die Eile bei der überraschenden Klagseinbringung wurde auch damit begründet, dass nach österreichischem Recht jetzt im August (nicht strafrechtlich relevante) Ansprüche verjährt wären. Der Prozess könnte bis zu sieben Jahre dauern, meinte Knötzl.

MEL und Meinl Bank Gruppe seit 2007 im Visier der Justiz
Meinl European Land wurde 1997 gegründet, um die verbliebenen osteuropäischen Handelsimmobilien der Familie zu vereinen. 2002 wurde die Gesellschaft an die Börse gebracht. Zeitweise hatte auch Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser für Meinl-Fonds gearbeitet. Nach massiven und angeblich heimlichen Rückkäufen von Aktien, mit denen im Sommer 2007 der MEL-Kurs gestützt wurde und deren Kurse in der Folge crashten, kam auch die Bank und deren Verbindung zu MEL ins Visier von Öffentlichkeit, Aufsichtsbehörden und Staatsanwalt. Nach Razzien in Büros und der Privatvilla Meinls war er Anfang April 2009 festgenommen und kurz danach gegen eine Kaution von 100 Millionen Euro auf freien Fuß gesetzt worden.

Die Staatsanwaltschaft wirft Julius Meinl Betrug und Untreue vor. MEL notierte mit sogenannten "Zertifikaten" an der Wiener Börse, die Firma war aber im Steuerparadies Jersey registriert. MEL soll die eigenen Zertifikate mit dem Geld von Anlegern zurückgekauft haben. Zweck sei gewesen, den Kurs der Papiere hochzuhalten, heißt es vonseiten der Staatsanwaltschaft. Zigtausende Anleger haben mit den Meinl-Börsefirmen – neben "Land" gab es noch die mittlerweile von Rebellen übernommenen "Power" und "Airports" - jedenfalls Hunderte Millionen verloren. Julius V. bestritt lange, mit den Firmen verflochten zu sein, und sieht mittlerweile im laufenden Verfahren die Betrugsvorwürfe "in Luft aufgelöst". Seine Kaution von 100 Millionen Euro bekam er Anfang Juli trotzdem nicht zurück.

Weitere Anschuldigungen gegen MEL betreffen einerseits Werbematerial, in dem die MEL "als quasi mündelsicher beworben wurde", wie die Justiz behauptet. Andererseits sollen bei der Ausgabe der MEL-Anteile an die Meinl Bank AG bzw. an Treuhänder "extrem hohe Gebühren ausbezahlt" worden sein, was - so zumindest der Verdacht - ebenfalls bewusst rechtswidrig geschehen sein soll. Der nicht im Strafgesetzbuch stehende Begriff dafür lautet "Provisionsschinderei".

Einigung mit 5.500 (Klein-)Anlegern über Verluste
Mit mehr als 5.500 geschädigten (Klein-)Anlegern von MEL hat die Meinl Bank Anfang August einen Vergleich erzielt. Den von der Arbeiterkammer vertretenen Anlegern zahlt die Meinl Bank für ihre erlittenen Kursverluste einen Gesamtbetrag von bis zu 12,4 Millionen Euro. Damit wird mehr als ein Drittel der Verluste ersetzt.

Die Höhe des jeweiligen Ausgleichs richte sich nach dem eingesetzten Kapital, wobei Kleinanleger prozentuell mehr bekommen sollen als Großinvestoren. Über die genaue Staffelung sei Stillschweigen vereinbart worden.

Meinl-Sprecher: "Klage schadet Aktionären"
Die Meinl Bank weist alle Vorwürfe von Atrium zurück und betont, sie habe "als Dienstleister für MEL immer im Rahmen des Rechts agiert". Auch habe Julius Meinl seinen Wohnsitz nicht in London, sagt seine Bank. Julius Meinl sei in Österreich hauptgemeldet und habe hier auch seinen Lebensmittelpunkt.

Für Meinl-Sprecher Thomas Huemer ist die Klagsankündigung Atriums ein Signal, dass Atrium an einer breiteren Lösung der offenen Fragen nicht interessiert sei. Die Meinl Bank habe in Verhandlungen mit der Arbeiterkammer einen Vergleich mit MEL-Anlegern gefunden, erinnerte er, und strebe auch mit Atrium eine breitere Lösung an. Außerdem würden sich die Prozesskosten bei einer Klage auf einen hohen Millionenbetrag belaufen, daher schade so eine Klage den Aktionären. Die Meinl Bank behalte sich ihrerseits ebenfalls rechtliche Schritte vor, kündigte Huemer an.

"Rückkauf hat Recht entsprochen"
Der Rückkauf der MEL-Zertifikate 2007 habe Jersey-Recht entsprochen, betont die Meinl Bank. Das sei von einem Gutachten des zuständigen englischen Queens Council vom 14.8.2007 bestätigt worden. Auch der Unabhängige Verwaltungssenat Wien habe am 22.1.2009 rechtskräftig entschieden, dass der Rückkauf von Zertifikaten nicht veröffentlichungspflichtig war. Auch sei auf die Möglichkeit von Rückkäufen in jedem Kapitalmarktprospekt ausdrücklich hingewiesen worden. Das Landesgericht Wien habe am 5. Juli 2010 weiters festgestellt, dass es keine Beweise dafür gebe, die Julius Meinl in direkten Zusammenhang mit den Zertifikatsrückkäufen bringen, so die Meinl Bank.

Die Meinl Bank sehe daher derzeit auch keinen Anlass, für diese neue Klage Rückstellungen zu bilden. Für frühere zivilrechtliche Verfahren hat die Bank 60 Millionen Euro zurückgestellt. In Wahrheit sei die Klage eine öffentlichkeitswirksame Aktion mit dem Ziel, "sich aus der Verantwortung als Rechtsnachfolgerin der MEL zu stehlen".

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