Laut WKÖ möglich

Manche Friseure wollen am Staatsfeiertag aufmachen

Österreich
30.04.2020 18:09

Friseure dürfen - wie große Geschäfte und Einkaufszentren - ab Samstag wieder öffnen. Manchen geht das aber offenbar nicht schnell genug, sie wollen bereits am Freitag, dem Staatsfeiertag, aufsperren. Das hat die Gewerkschaft vida eigenen Angaben zufolge aus gut informierten Kreisen sowie durch Anfragen ihrer Mitglieder in Erfahrung gebracht. Und das ist unter ganz bestimmten Voraussetzungen sogar völlig legal, wie die Wirtschaftskammer (WKÖ) am Donnerstag mitteilte.

Zuvor hatte die Gewerkschaft vida Friseuren, die am 1. Mai aufsperren, mit Sanktionen gedroht. „Sollten morgen tatsächlich Friseure öffnen, werden wir alles ausschöpfen, was die Rechtsordnung vorgibt“, sagte Christine Heitzinger, Vorsitzende des vida-Fachbereichs Dienstleistungen. „Wer sogar widerrechtlich an gesetzlichen Feiertagen aufsperrt, fliegt aus der Kurzarbeit, wird angezeigt und muss zahlen.“

WKÖ: Mit Vereinbarung ist Aufsperren möglich
Dem hält die Wirtschaftskammer entgegen, dass am Staatsfeiertag selbstverständlich alle gültigen Feiertagsbeschränkungen und Sonderbestimmungen weiter gelten würden. Insbesondere der Einzelhandel dürfe nicht aufsperren, „bestimmte Betriebe“ dürfen aber „unter klar geregelten Bedingungen“ geöffnet werden. Speziell Friseure könnten sehr wohl schon am Freitag Kunden bedienen, wenn eine entsprechende Vereinbarung vorliegt.

Das gelte, wenn Arbeitgeber und Betriebsrat bzw. Arbeitnehmer eine Beschäftigung an bis zu vier Wochenenden oder Feiertagen vereinbart hätten. Bei entsprechender Vereinbarung seien also die Beschäftigung und gewerbliche Tätigkeiten wie das Offenhalten eines Friseurlokals und die Betreuung von Kundinnen und Kunden am 1. Mai zulässig, so die WKÖ.

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