Coronavirus in OÖ:

„Wir bereiten uns schon auf die Besucher vor“

Oberösterreich
30.04.2020 06:00

Seniorenheime in Oberösterreich dürfen ab 4. Mai Besucher einlassen. Die Lockerung gilt als personalintensiv. An Schleusen wird auch Fieber gemessen.

„Wir sprechen beide ins Handy und schauen uns an“, erzählt Maria Poringer. Die 98-jährige, rüstige Linzerin wohnt im Seniorenzentrum Franckviertel. Ihre Enkelin Klaudia Huber kann derzeit nur zur Glasfassade kommen und die Oma hinter Glas anschauen. Doch bald werden persönliche Besuche in Senioren- und Pflegeheimen für engste Angehörige möglich: „Ich bin froh, wenn wir uns normal treffen“, sagt Huber. Sie spricht damit vielen Angehörigen aus dem Herzen.

Nur in Begegnungszonen
Wann Besuche möglich sind, entscheidet jedes Heim für sich. Das Seniorenheim Franckviertel beginnt damit erst nach dem Muttertag: „Wir bereiten uns schon vor. Wir richten pro Stockwerk einen Begegnungsraum ein“, sagt Leiterin Christine Bürgstein. Nachsatz: „Bewohner und Mitarbeiter der Stockwerke vermischen sich nie, das muss so bleiben.“ Auch bei bettlägerigen Bewohnern werden Besuche unter bestimmten Vorgaben möglich.

Personalintensive Besuche
Das Zentrum St. Dionysen in Traun ist eines von neun Pflegeheimen des Sozialhilfeverbands Linz-Land, die alle schon ab nächster Woche startklar sind: „Unsere Begegnungszone ist im Außenbereich“, sagt Heimleiter Martin Brazda. Er findet die Lockerung wichtig, aber auch sehr „personalintensiv, wir müssen die gesamte Besuchsabwicklung durchführen.“

Nur in Heimen ohne Covid-19
Das Altenheim in Neuhofen/Krems, in dem es Erkrankte gab, ist derzeit Covid-frei, darf darum Besuche erlauben. Sozialhilfe-Verbandsobmann Manfred Hageneder betont: „Es wird überall ein Spagat zwischen Risiko und dem Willen, die soziale Isolation der Bewohner zu beenden.“ Bislang sind 12 Bewohner von Altenheimen verstorben.

Schleuse am Eingang
Am Eingang aller Heime wird es eine Schleuse mit Handdesinfektion, Mundschutz und Fiebermessen geben. Jeder bestätigt schriftlich, nicht erkrankt zu sein und auch keinen Kontakt zu Verdachtsfällen gehabt zu haben. „Wenn jemand wissentlich einen Besuchstermin vereinbart, obwohl die vorgegebenen Gesundheitskriterien nicht erfüllt werden und es dadurch zu einer Ansteckung kommt, kann das zivil- bzw. strafrechtliche Relevanz haben“, heißt es vom Land OÖ. Corona-Test muss man aber keinen vorlegen. Abstand halten bleibt das Wichtigste.

Elisabeth Rathenböck, Kronen Zeitung

 OÖ-Krone
OÖ-Krone
Loading...
00:00 / 00:00
play_arrow
close
expand_more
Loading...
replay_10
skip_previous
play_arrow
skip_next
forward_10
00:00
00:00
1.0x Geschwindigkeit
explore
Neue "Stories" entdecken
Beta
Loading
Kommentare

Da dieser Artikel älter als 18 Monate ist, ist zum jetzigen Zeitpunkt kein Kommentieren mehr möglich.

Wir laden Sie ein, bei einer aktuelleren themenrelevanten Story mitzudiskutieren: Themenübersicht.

Bei Fragen können Sie sich gern an das Community-Team per Mail an forum@krone.at wenden.



Kostenlose Spiele