Keine U-Haft-Gründe

Missbrauchsversuch: Mutmaßlicher Angreifer frei

Niederösterreich
29.04.2020 20:12

Mit einem Messer bewaffnet soll ein Verdächtiger im Alter von 22 Jahren im niederösterreichischen Poysdorf versucht haben, eine 55-Jährige am Dienstagnachmittag zu vergewaltigen. Das Opfer leistete jedoch heftig Widerstand, verletzte sich beim Abwehren des Angreifers an der Hand und konnte ihn schlussendlich in die Flucht schlagen. Wenig später klickten für den mutmaßlichen Täter, einen afghanischen Staatsbürger, die Handschellen, zunächst wurde sogar die U-Haft in Aussicht gestellt. Mittlerweile befindet sich der Mann laut „Krone“-Infos aber wieder auf freiem Fuß.

Die 55-Jährige gab an, auf einer Wiese mit dem Verladen von Ziegelsteinen beschäftigt gewesen zu sein, als der Mann sich genähert habe. Der Beschuldigte habe die Frau laut ihrer Aussage mit einem Messer bedroht und versucht, sie zu vergewaltigen. Die 55-Jährige habe sich jedoch aus Leibeskräften gewehrt, dabei in das vom Angreifer erhobene Messer gegriffen und sich eine Schnittverletzungen an der Hand zugezogen, hieß es.

Küchenmesser in der Nähe des Tatorts aufgefunden
Der Angreifer suchte in der Folge das Weite, das Opfer wurde zur Behandlung der Handverletzung in das Landesklinikum Mistelbach gebracht. Eine Alarmfahndung nach dem Flüchtigen wurde eingeleitet, an der sich auch ein Polizeihubschrauber sowie zwei Diensthundestreifen beteiligten. In der Nähe des Tatorts wurde ein etwa 20 Zentimeter langes Küchenmesser gefunden und sichergestellt. Für den 22-jährigen mutmaßlichen Täter klickten kurz vor 15 Uhr im Poysdorfer Ortsgebiet die Handschellen.

Der Afghane wurde auf Anordnung der Staatsanwaltschaft in die Justizanstalt Korneuburg eingeliefert, eine Aussage verweigerte der Mann. Die Verhängung der Untersuchungshaft wurde zunächst in Aussicht gestellt.

Haftgründe nicht erhärtet
Wie die „Krone“ jedoch am Mittwochabend in Erfahrung bringen konnte, befindet sich der mutmaßliche Angreifer mittlerweile wieder auf freiem Fuß. Wie es hieß, hätten sich nach Ansicht des Richters, der über die U-Haft entscheiden sollte, Haftgründe gegen den Verdächtigen nicht erhärtet. Offenbar habe es auch Ungereimtheiten bezüglich der Schilderungen des Vorfalls gegeben.

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