Bei einer Probennahme des Saline-Produkts, das nur für den Gebrauch in einer Salzmühle gedacht sei, seien natürliche mineralische Bestandteile festgestellt worden. Auf der Verpackung fehle jedoch ein entsprechender Hinweis über die sachgemäße Verwendung. Würde man die groben Salzkristalle verschlucken, bestünde die Gefahr einer Verletzung im Mund- und Rachenraum, so die Begründung.
Die Salinen Tourismus GmbH zog das Salz daraufhin zum "vorbeugenden Verbraucherschutz" ein. Der volle Verkaufspreis werde gegen Vorlage des Artikels, auch ohne Kassenbon an den Standorten der Salinen Tourismus GmbH erstattet.
Künftig Hinweise auf Verpackung
Die Verpackung des Produktes werde künftig durch den Hinweis "Nur für den Gebrauch in der Salzmühle" ergänzt, um einen möglichen unsachgemäßen Gebrauch ausschließen zu können. Dann sei das Salz jedenfalls gesundheitlich vollkommen unbedenklich, betonte das Unternehmen.
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