Amtsenthebung als Ziel

FPÖ beantragt Anklage gegen Anschober beim VfGH

Politik
28.04.2020 22:51

Die FPÖ hat am Dienstag eine Ministeranklage beim VfGH gegen Sozialminister Rudolf Anschober (Grüne) angekündigt. Für die Freiheitlichen hat der Ressortchef seine Arbeit in der Corona-Krise nicht nur „besonders sorglos“, sondern auch „schuldhaft“ und „rechtswidrig“ ausgeführt. Am Dienstagabend sagte Anschober im „ZiB 2“-Interview, dass die Juristen des Ministeriums die Verfassungskonformität der Verordnung, die das Betreten öffentlicher Orte regelt, bestätigt hätten. „Am Ende des Tages werden das die Höchstgerichte zu entscheiden haben“, so Anschober.

Anschober habe entgegen des Gesetzestextes ein „generelles Betretungsverbot“ für den gesamten öffentlichen Raum verordnet, obwohl aufgrund des Covid-19-Maßnahmengesetzes nur das Betreten einzelner abgegrenzter Orte hätte untersagt werden dürfen. Auch beim sogenannten Oster-Erlass, der später zurückgezogen wurde, habe die rechtliche Grundlage gefehlt, schreibt die FPÖ.

Anschober: „Kein unmittelbares Besuchsverbot“
Am Dienstagabend stellte Anschober im „ZiB 2“-Interview bei Armin Wolf klar, dass es „kein unmittelbares Besuchsverbot“ gegeben habe, aber „eine Aufforderung, sich an die Beschränkungen zu halten, um Ansteckungen zu verhindern“. Man habe nicht in private Räume eingreifen wollen, aber eben auch politisches Neuland betreten, weshalb „etwas vom Gesamtzusammenhang“ nicht funktioniert habe. Die Juristen aus dem Ministerium hätten die Regelungen jedenfalls für verfassungskonform gehalten, darüber müssten nun aber Höchstrichter entscheiden.

Anklage hat wenig Aussicht auf Erfolg
Der entsprechende Antrag, der als Ziel die Amtsenthebung Anschobers hat, wurde am Dienstag dem Verfassungsausschuss zugewiesen. Dass der Sozialminister real gefährdet ist, ist mehr als unwahrscheinlich, da es sich bei der Ministeranklage um kein Minderheitenrecht handelt.

Absage an regionale Strategie
Eine regionale Strategie bei der Eindämmung des Coronavirus lehnte Anschober ab: „Wir werden bei bundesweiten Regelungen bleiben, aber selbstverständlich dort ganz genau hinschauen, wo wir Cluster-Entwicklungen haben.“ Es gehe um die Prävention und den Schutz, warum es in manchen Bereichen zu Ansteckungen komme und was man tun könne, damit die Zahlen sogar noch weiter nach unten gingen.

Weiterentwicklung der „Stopp Corona“-App
Auch auf die „Stopp Corona“-App wolle man weiterhin setzen. Nächste Woche wolle man eine App haben, die auf Freiwilligkeit beruhe und auch von der breiten Öffentlichkeit unterstützt werde. Man brauche die App als Zusatzinstrument, Teile der App würden jetzt noch optimiert und arbeitsrechtliche Fragen geklärt. 

Anschober: Diskussion um private Treffen „bizarr“
Als „ein bisschen bizarr“ bezeichnete Anschober die am Montag aufgeflammte Diskussion über private Treffen trotz der aktuell noch geltenden Ausgangsbeschränkungen. So seien diese nie verboten gewesen. Schon vor Ostern habe man betont, dass private Wohnungen nicht kontrolliert werden.

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