Zu schnelles Fahren kommt im benachbarten Ausland oft teurer als hierzulande. Und besonders ärgerlich wird es, wenn die Strafe erst nachträglich per Brief ins Haus flattert. "Das Schreiben sollte nicht ignoriert werden. Wenn es gerechtfertigt ist, sollte die Strafe bezahlt werden", weiß Juristin Verena Pronebner vom ÖAMTC.
Schnellrichter-Verfahren möglich
Denn bei einer erneuten Reise ins Urlaubsland kann es richtig teuer werden. Pronebner: "In Italien ist ein solches Delikt nämlich erst nach fünf Jahren verjährt. Wird man von der Polizei erwischt, so muss man die doppelte Strafe zahlen." In Slowenien, Kroatien oder in der Schweiz kann es sogar zu einem Schnellrichter-Verfahren kommen.
Auch bei Mietautos können noch Kosten nach dem Urlaub auf einen zukommen. "Im Vertrag mit den meisten Firmen steht, dass Verkehrsstrafen und Parkgebühren dem Mieter verrechnet werden", erklärt die ÖAMTC-Expertin. Die Firmen heben dann die Strafe via Kreditkarte ein. "Ein Kritikpunkt ist, dass Betroffene nicht informiert werden müssen", so Pronebner.
von Katrin Fister, "Kärntner Krone"
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