Frau und Kinder tot

Familie ausgelöscht: Mordanklage gegen 31-Jährigen

Niederösterreich
27.04.2020 20:51

Es war eine Tat, die über die Maßen erschüttert hatte: Im Oktober des Vorjahres hatte ein 31-jähriger Österreicher mit türkischen Wurzeln im niederösterreichischen Kottingbrunn mutmaßlich seine Frau mit vier Messerstichen getötet, seine zweijährige Tochter ebenfalls erstochen sowie den elf Monate alten Sohn zu ersticken versucht - das Baby starb an den Folgen. Nun wurde gegen den dringend Tatverdächtigen Mordanklage eingebracht.

Verheiratet war der von Verteidiger Wolfgang Blaschitz vertretene Beschuldigte seit 2014. Das Eheleben mit seiner Frau beschrieb der 31-Jährige laut Anklage als „konfliktfreudig“ - vor allem seit der Geburt der gemeinsamen Kinder - und von unterschiedlichen Auffassungen in vielen Lebenslagen geprägt. Über mehrere Monate hinweg sei eine Scheidung im Raum gestanden.

Neuerlicher Streit wegen Trennung
Am 27. Oktober 2019 ging der Angeklagte in der Früh mit einem aus dem Wohnzimmer mitgebrachten Küchenmesser, einem Schneidbrett sowie einem Apfel in das im Obergeschoß des Wohngebäudes liegende Schlafzimmer, in dem sich alle drei späteren Opfer aufhielten. Im Wohnzimmer hatte der Mann zuvor rund zwei Stunden verbracht, nachdem er Schlafprobleme gehabt hatte. Angekommen im Schlafzimmer soll es zu einem Streit zwischen dem 31-Jährigen und seiner Partnerin gekommen sein, einmal mehr soll die Frau dabei von einer Trennung gesprochen haben.

Bluttat aus „Angst, seine Familie zu verlieren“
Der Beschuldigte beschloss daraufhin laut Anklage, „aus Angst, seine Familie zu verlieren und nicht mehr geliebt zu werden“, seine Frau und die Kinder zu töten. Eine Rolle habe bei der Entscheidung für den Mann auch „die patriarchale Struktur, wie sie aus dem Herkunftsland seiner Vorfahren bekannt ist und auch in den Denkstrukturen des Beschuldigten tief verwurzelt ist“ gespielt, befand die Staatsanwaltschaft.

Stimmen als „Schutzbehauptung“
Nach der Tat verständigte der Angeklagte per Handy die Polizei und ließ sich widerstandslos festnehmen. Der 31-Jährige war geständig und nannte das Geschehene in einer ersten Reaktion einen „Ehrenmord“. Spätere Behauptungen des Beschuldigten, während der Handlungen Stimmen gehört zu haben, erachtete die Staatsanwaltschaft als „nachträglich konstruierte Schutzbehauptung“, die vom psychiatrischen Sachverständigen Manfred Walzl „nachvollziehbar widerlegt“ werde.

Unterbringung in Anstalt beantragt
Walzl bescheinigte dem 31-Jährigen in seinem Gutachten eine „kombinierte Persönlichkeitsstörung mit ausgeprägten narzisstischen bzw. auch dissozialen Anteilen“ und ein Simulationsverhalten. Zudem sei davon auszugehen, dass der Mann „mit großer Wahrscheinlichkeit zu neuerlichen Tathandlungen mit schweren Folgen gegen Leib und Leben“ neigen werde. Die Unterbringung in einer Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher gemäß Paragraf 21 Absatz 2 Strafgesetzbuch wurde vom Sachverständigen empfohlen und von der Staatsanwaltschaft auch beantragt. Ein Prozesstermin steht noch nicht fest.

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