Kurioser Fall für OGH

Wiener versteht Tiroler nicht – und verletzt sich

Tirol
27.04.2020 12:14

Ein kurioser Fall rund um einen Wiener, der einen Tiroler aufgrund dessen Dialekts nicht richtig verstanden hatte, landete jetzt sogar vor dem Obersten Gerichtshof (OGH). Der Wiener war im angetrunkenen Zustand in einem Tiroler Lokal eine Treppe hinuntergestürzt. Die für den Wiener unverständliche Wegbeschreibung sollte schuld daran gewesen sein. Nicht ganz - urteilte der OGH.

Folgendes war passiert: Der Wiener feierte im Zuge eines Polterabends im Lokal des Tirolers. Als er - nach dem Konsum von ein paar Bier und Schnaps - zur Toilette musste, fragte er nach dem Weg. Dieser wurde ihm zwar erklärt - allerdings in Tiroler Mundart.

Nichts verstanden, aber auch nicht nachgefragt
Der Wiener verstand nichts, fragte allerdings nicht nach und wankte daraufhin statt ins Obergeschoß über eine Treppe in den Keller des Lokals. Laut „Presse“, die in ihrer Montag-Ausgabe aus der OGH-Entscheidung zitierte, war die Holztreppe „massiv abgetreten“ und „verschlissen“, nur teilweise mit einem Handlauf versehen und nicht beleuchtet. Schon nach wenigen Schritten kam der Wiener im Dunkeln zu Sturz.

Lokalbesitzer hat laut OGH nur Teilschuld
Der Wiener zog vor Gericht und wollte den aus den Verletzungen resultierenden finanziellen Schaden einklagen. Der OGH entschied nun, dass der Lokalbesitzer zwei Drittel davon übernehmen muss, weil die Treppe eine Gefahr darstellte, die mit einer Beleuchtung und einem Geländer zu beheben gewesen wäre.

Ein Drittel seiner Kosten muss der Wiener aber selbst tragen, weil es ihm laut Höchstgericht ungeachtet seiner Alkoholisierung zumutbar gewesen wäre, sich rückzuversichern, ob er am richtigen Weg war, ehe er im Dunkeln abwärts tappte.

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