Gottesdienst mit Maske

So soll Religion nach Corona wieder auferstehen

Politik
23.04.2020 10:33

Ab 15. Mai sollen im ganzen Land wieder Gottesdienste stattfinden. Parallel zu den aktuell gültigen Covid-19-Maßnahmen wurde daher in Abstimmung mit der Bundesregierung auch seitens der Kirchen und Religionsgemeinschaften eine schrittweise Öffnung vorbereitet. Kultusministerin Susanne Raab (ÖVP) und Kardinal Christoph Schönborn stellten diese am Donnerstag vor. So wird die Anzahl der Teilnehmer am Gottesdienst begrenzt, dafür sollen Einlasskontrollen und Ordnerdienste eingerichtet werden. Außerdem sollen die Gläubigen Mundschutz tragen.

Seit dem 16. März waren die Gottesdienste in Österreich weitgehend ausgesetzt. Raab betonte, dies sei eine „herausfordernde Zeit für alle Gläubigen gewesen“. Schönborn verwies darauf, dass die Corona-Krise und deren „gravierende Einschränkungen“ die Gläubigen just zu den höchsten Festen ihrer Religion wie Pessach, Ostern oder Ramadan getroffen hatte. Feiern seien nur im engsten Kreis der Hausgemeinschaft möglich gewesen, Gottesdienste habe es nur hinter verschlossenen Türen gegeben. Aber: „Hunderttausende konnten medial via Livestream dabei sein.“ Der Papst sei hier ein großes Vorbild gewesen, so Schönborn.

Hohes Ansteckungsrisiko bei Gottesdiensten
Sowohl Ministerin Raab als auch der Kardinal zeigten sich begeistert vom Zusammenhalt und der Kreativität, mit der die Gemeinden in dieser schwierigen Phasen zu helfen wussten. Raab betonte, dass es nun an der Zeit sei, einen „Schritt in Richtung Normalität“ zu gehen, wenn auch „mit Vorsicht, damit wir immer beobachten können, wie sich die Infektionszahlen entwickeln“.

Denn die Ausgangsposition für die Wiederaufnahme der Gottesdienste sei keine einfache, das Ansteckungsrisiko sei in geschlossenen Räumen höher: „Die Menschen kommen über eine längere Dauer zusammen, singen und sprechen gemeinsam.“ Dennoch sei man sich natürlich bewusst, der der Glaube gerade in Zeiten wie diesen „Kraft und Hoffnung“ gebe.

Maskenpflicht und begrenzte Teilnehmeranzahl
Die Religionsgemeinschaften hatten sich daher diese Woche per Videokonferenz mit dem zuständigen Ministerium auf Maßnahmen geeinigt, wie die Gottesdienste bis auf Weiteres abgehalten werden sollen. Schönborn betonte, man sei sich bewusst, dass eine Öffnung „sehr behutsam und bewusst“ vollzogen werden müsse: „Der 15. Mai wird für uns die erste Möglichkeit sein, wieder öffentlich Gottesdienst zu feiern.“

Raab merkte an, die Maßnahmen seien „Kein Gesetz, keine Vorordnung oder ein Erlass, weil der Staat das religiöse Leben nicht regelt, sondern es sind Bedingungen, auf die wir uns mit den Religionsgesellschaften geeinigt haben“.

  • Beschränkung der Gesamtzahl der Teilnehmer
    Der Verantwortliche des Öffentlichen Gottesdienstes stellt sicher, dass maximal so viele Gläubige gleichzeitig am Gottesdienst teilnehmen, dass pro Teilnehmer 20 m² der Gesamtfläche des Gottesdienstraumes zur Verfügung stehen.
  • Einlasskontrolle und Ordnerdienste
    Die Einhaltung der maximalen Personenzahl und des Mindestabstandes im Gottesdienstraum ist durch eine Einlasskontrolle und Ordnerdienste sicherzustellen.
  • Mund-Nasenschutz
    Teilnehmer am Gottesdienst tragen eine Mund- und Nasenschutzvorrichtung als Barriere gegen Tröpfcheninfektion. Dies gilt nicht für Kinder bis zum vollendeten sechsten Lebensjahr. 
  • Abstand halten, Desinfektion
    Gegenüber anderen Menschen ist jedenfalls ein Abstand von zwei Metern einzuhalten. Flächen oder Vorrichtungen (z.B. Türgriffe), die regelmäßig von Mitfeiernden berührt werden, sind regelmäßig zu reinigen und zu desinfizieren.

Keine Masken für Priester
Für Hochzeiten im Freien und Begräbnisse sollen weiterhin die bisherigen Regelungen für Veranstaltungen gelten, sagte Kultusministerin Raab. In beiden Fällen darf nur der „engste Familienkreis“ zugegen sein. Allerdings werde man sich auch die in einer „Gesamtschau“ aller Maßnahmen ansehen. Die Kommunion in christlichen Kirchen dürfte vorerst nicht in der gewohnten Form stattfinden. Auch die Weihwasserbecken blieben weiter leer. Schutzmasken für Priester werde es aufgrund des herrschenden Abstandes keine geben, so Schönborn.

Schwierig vor allem für kleine Gotteshäuser werde es durch die Besucherbeschränkung, die einen Teilnehmer pro 20 Quadratmeter der Gesamtfläche vorsieht. Für den Stephansdom würde dies etwa 120 Besucher bedeuten, manche kleine Kirchen am Land müssten allerdings mit einer einstelligen Besucherzahl auskommen. Die Platzvergabe sei dabei eine „heikle und schwierige Frage“. Menschen in schlechtem gesundheitlichen Zustand werde man etwa von einem besuch abraten.

„Solidarität über Religionsgemeinschaft hinaus“
Zum Abschluss appellierte Schönborn an die Religionsgemeinschaften, es werde „noch mehr Solidarität und mehr Miteinander brauchen, viele wurden durch diese Krise in Mitleidenschaft gezogen“: „Die Menschheit ist eine Familie und in dieser Familie müssen wir weltweit zusammen stehen - auch über die Grenzen unserer Religionsgemeinschaft hinaus.“ Es werde aber auch der Tag kommen, wo mit einem „großen Dankfest“ im Stephansdom die dortige Riesenorgel wieder eröffnet wird, hofft der Wiener Erzbischof: „Auf diesen Tag freue ich mich schon ganz besonders.“

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