Die „Krone“ berichtete tags zuvor über den Prozess wegen versuchten, schweren Raubes. Drei junge Österreicher (17, 20, 21) mussten sich nach einem misslungenen bewaffneten Überfall auf ein Lebensmittelgeschäft in Thalgau verantworten. Für zwei Angeklagte setzte es jetzt jeweils drei Jahre unbedingte Haft, 18 Monate auf Bewährung kassierte der noch unbescholtene 20-Jährige. Die Urteile betreffend der unbedingten Strafen sind nicht rechtskräftig.
Bei der Verhandlung im Landesgericht Salzburg zeigte sich einzig der Jüngste voll geständig. Er war auch der unmittelbare Täter, der mit Sturmhaube und Schreckschusspistole Ende November das Geschäft stürmte. Seine Komplizen agierten als Helfer: Einer spähte das Geschäft aus, der andere wirkte als Fluchtfahrer. Schlussendlich sprach der Schöffensenat alle drei schuldig. Aufgrund seines Alters erhielt der unmittelbare Täter die gleiche Haftstrafe wie sein älterer Komplize.
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