Angeklagter leugnet

Verletzungsbild passe zur Beschreibung des Opfers

Oberösterreich
22.04.2020 12:42

Der Geschworenenprozess gegen einen 43-Jährigen, der seine Ex-Frau auf offener Straße in Gmunden mit einem Messer verletzt haben soll, hat am Mittwoch im Landesgericht Wels begonnen. Der Mann steht wegen Mordversuchs vor Gericht, er leugnet dies aber, sieht sich vielmehr als Opfer. Vor der Mittagspause waren die Gutachter am Wort. Der medizinische Sachverständige sprach von vier Schnittwunden, von denen eine klaffend 20 Zentimeter am Hals entlang bis zur Drosselgrube der Frau verlief. Dabei wurde ein Halsmuskel durchtrennt, „nur durch Zufall“ sei die dahinterliegende Schlagader nicht getroffen worden

Blutige Schürfwunden am Handrücken
Was die Auswertung der DNA-Spuren ergab, meinte der gerichtlich beauftragte Experte, dass der in der Nähe des Tatorts gefundene Handschuh nicht vom Verdächtigen getragen worden sein dürfte. Wie auf einem Foto dokumentiert, hatte sich der 43-Jährige blutige Schürfwunden auf dem linken Handrücken beim Herabstürzen der Böschung zugezogen. Der linke Handschuh war jedoch mehr oder weniger sauber. „Mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit wäre eine DNA-Spur nachweisbar“, wenn der Angeklagte den Handschuh über seiner verletzten Hand getragen habe, schlussfolgerte der Gutachter. Das Opfer hatte angeben, dass der Verdächtige vor dem Zustechen mit dem Messer ein Paar angezogen habe.

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