Sechs Wochen Frist

Corona-Gesetze: VfGH fordert erste Stellungnahme

Politik
21.04.2020 10:05

Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) arbeitet an der raschen Erledigung der Anträge zu den Corona-Maßnahmen. Die Regierung wurde bereits in ersten Fällen um Stellungnahme ersucht - und zwar mit einer Frist von sechs Wochen. Bereits im Juni könnte schon über erste Anträge beraten werden. Die Grünen dürften in der Zwischenzeit eine Vizepräsidentin für das Höchstgericht gefunden haben.

Mittlerweile liegen dem VfGH mehr als 20 Anträge zu strittiger Corona-Gesetzgebung vor. Die Verfassungsrichter werden sie „zügig“ behandeln, erklärte VfGH-Sprecherin Cornelia Mayrbäurl auf Anfrage. Dass man sich der Anträge unverzüglich annimmt, zeige auch die Tatsache, dass bereits erste Ersuchen um Stellungnahme ergangen sind. Ab 1. Mai haben die Bundesregierung, betroffene Landesregierungen und Bezirkshauptmannschaften sechs Wochen Zeit, um dem VfGH ihre Sicht der Dinge zu den aufgeworfenen Rechtsfragen darzulegen.

Beratungen im Juni
Verhandelt und über Anträge beraten wird in einer der üblicherweise vier - jeweils dreiwöchigen - VfGH-Sessionen pro Jahr. Mit dem Covid-2-Gesetz wurden zwar alle Gerichts-Fristen bis 1. Mai unterbrochen, im Juni könnte aber bereits über erste Anträge beraten werden. Aufgrund der Verfahrensabläufe, die die Stellungnahme sowie die Vorbereitung des Erledigungsentwurfs vorsehen, ist es ohnehin unwahrscheinlich, dass die ersten Fälle noch vor Juni beratungsreif sind.

Durchschnittlich liegt die Erledigungsdauer beim VfGH bei vier Monaten. Ein guter Teil davon ist für die Einholung der Stellungnahme nötig. Für diese gilt in der Regel eine Frist von sechs bis acht Wochen. In schwierigen Fällen können sich Beratungen auch über mehrere Sessionen hinziehen - wie es etwa beim Gastronomie-Rauchverbot der Fall war.

Verena Madner wohl erste Grüne Höchstrichterin
Nachdem erst im Februar Christoph Grabenwarter auf einem türkisen Ticket als VfGH-Präsident bestellt wurde, sind im abwechselnden Modus nun die Grünen am Zug - es handelt sich dabei um das erste von den Grünen nominierte Mitglied des Höchstgerichts. Wie am Dienstag die „Presse” vermeldete, dürfte aller Voraussicht nach Universitätsprofessorin Verena Madner Vizepräsidentin werden. Ihre Nominierung soll am Mittwoch im Ministerrat beschlossen werden. Madner ist führende Umweltrechts-Expertin, und lehrt an der Wiener Wirtschaftsuniversität Öffentliches Recht, Umweltrecht sowie Public und Urban Governance.

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