Kurioser Fall

Steirer duzte fremde Person: Anstandsverletzung!

Steiermark
20.04.2020 19:30

Weil er vergangenes Jahr eine ihm unbekannte Person geduzt hatte, bekam ein Steirer einen Brief von der Bezirkshauptmannschaft: Er habe den öffentlichen Anstand verletzt und müsse sich nun rechtfertigen. In sozialen Medien machte das kuriose Behördenschreiben schnell die Runde und sorgte für Empörung. Die BH ruderte inzwischen zurück: „Da wurde wohl übers Ziel hinausgeschossen.“

Der Lkw-Fahrer Daniel Löscher staunte nicht schlecht, als ein absurder Brief der Bezirkshauptmannschaft Graz-Umgebung in seinen Briefkasten flatterte. Darin steht, er habe im Juni des vergangenen Jahres in Seiersberg-Pirka „durch das Duzen einer ihm unbekannten Person den öffentlichen Anstand verletzt“. Laut den Behörden sehe die deutsche Sprache vor, dass fremde Personen in der „zweiten Person Plural“ angesprochen werden müssten. Dass dies grammatikalisch falsch ist, setzt der Sache noch die Krone auf.

Strafrahmen: Bis zu 2000 Euro
Wie kam’s dazu? „Ich habe etwas in einer Sackgasse abgeladen, da hat plötzlich ein Auto gehupt“, erzählt der Betroffene. „Der Fahrer hat mir den Vogel gezeigt und sich aufgeregt. Da habe ich ihm gesagt, er wird doch wohl zwei Minuten warten können.“ Der genaue Wortlaut, der gegen das Steiermärkische Landessicherheitsgesetz verstoßen soll, wird im Brief folgendermaßen angegeben: „Zwa Minutn wirst wohl wartn können; dann hast hoid Pech ghobt; ruafst hoid die Polizei.“ Die mögliche Strafe: bis zu 2000 Euro! „Lächerlich“, findet der Steirer.

Zitat Icon

Ich habe offenbar den öffentlichen Anstand verletzt, weil ich jemanden geduzt habe. Ich bin völlig perplex.

Daniel Löscher, Lkw-Fahrer

Brief kam fast ein Jahr nach dem Vorfall an
Zehn Monate nach dem Vorfall erfuhr Daniel Löscher von seinem „Vergehen“: „Das ist eine Schikane, so etwas habe ich noch nie erlebt. Im Dialekt spricht man eben so.“ Nach dem Erhalt der „Aufforderung zur Rechtfertigung“ kontaktierte der Steirer die Bezirkshauptmannschaft Graz-Umgebung. „Der Herr am Telefon hat so einen Fall auch noch nie gehabt, dort mussten sie schmunzeln. Man hat mir zuerst sogar gesagt, ich solle den Brief wegwerfen.“ Löscher veröffentlichte das Schreiben jedoch auf Facebook - helle Aufregung war die Folge.

Bezirkshauptmannschaft rudert zurück
Dass es nicht strafbar ist, eine fremde Person zu duzen, hat man bei der BH Graz-Umgebung inzwischen aber eingesehen. So heißt es von der Leiterin Angelika Unger auf Anfrage von ServusTV: „Da wurde wohl über das Ziel hinausgeschossen und die Strafbarkeit des Sachverhalts falsch eingeschätzt. Das sollte nicht sein, ist in diesem Fall aber leider passiert.“

Julian Strassegger
Julian Strassegger
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