Viele Tiroler hatten ihren Sommerurlaub bereits gebucht. Dann kam die Corona-Krise, und die Maßnahmen zur Eindämmung des Virus machten die Pläne zunichte. Welche Möglichkeiten nun die Betroffenen haben, wissen die Rechtsexperten von der Arbeiterkammer Tirol.
Bereits seit März sei die AK Tirol mit einer Vielzahl von Anfragen zu gebuchten Urlaubsreisen konfrontiert. „Zunächst prüften Konsumenten die Möglichkeiten zur Stornierung aufgrund der zunehmenden gesundheitlichen Risiken. Mitte März kamen Reise- und Ausgangsbeschränkungen hinzu. Vielfach kamen auch die Veranstalter den Konsumenten zuvor und stornierten von sich aus Reiseleistungen, deren Erbringung schlicht unmöglich geworden war“, schildern die Experten.
Zeitpunkt der Stornierung entscheidend
Grundsätzlich gilt: Reiseverträge können laut AK bei Gefahren und Reiseeinschränkungen kostenlos storniert werden. Entscheidend sei aber der Zeitpunkt der Stornierung, zu dem diese konkreten Gefahren ersichtlich sein müssen, etwa durch Reisewarnungen oder auch andere seriöse objektive Berichte. „Achtung, die Gefahrenlage ist im Zweifel vom Konsumenten zu beweisen, daher ist es wichtig, entsprechende Berichte, etwa von der Webseite des Außenministeriums zu dokumentieren“, betonen die Experten weiter.
Wer also schon eine Reise gebucht hat, der hat folgende Optionen:
Das gilt laut AK für Gutscheine:
Weitere Informationen unter der AK-Hotline 0800/22 55 22-1818 oder via Mail an konsument@ak-tirol.com.
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