AK Tirol klärt auf

Urlaub schon gebucht? Das gilt es nun zu beachten

Tirol
20.04.2020 13:54

Viele Tiroler hatten ihren Sommerurlaub bereits gebucht. Dann kam die Corona-Krise, und die Maßnahmen zur Eindämmung des Virus machten die Pläne zunichte. Welche Möglichkeiten nun die Betroffenen haben, wissen die Rechtsexperten von der Arbeiterkammer Tirol.

Bereits seit März sei die AK Tirol mit einer Vielzahl von Anfragen zu gebuchten Urlaubsreisen konfrontiert. „Zunächst prüften Konsumenten die Möglichkeiten zur Stornierung aufgrund der zunehmenden gesundheitlichen Risiken. Mitte März kamen Reise- und Ausgangsbeschränkungen hinzu. Vielfach kamen auch die Veranstalter den Konsumenten zuvor und stornierten von sich aus Reiseleistungen, deren Erbringung schlicht unmöglich geworden war“, schildern die Experten.

Zeitpunkt der Stornierung entscheidend
Grundsätzlich gilt: Reiseverträge können laut AK bei Gefahren und Reiseeinschränkungen kostenlos storniert werden. Entscheidend sei aber der Zeitpunkt der Stornierung, zu dem diese konkreten Gefahren ersichtlich sein müssen, etwa durch Reisewarnungen oder auch andere seriöse objektive Berichte. „Achtung, die Gefahrenlage ist im Zweifel vom Konsumenten zu beweisen, daher ist es wichtig, entsprechende Berichte, etwa von der Webseite des Außenministeriums zu dokumentieren“, betonen die Experten weiter.

Wer also schon eine Reise gebucht hat, der hat folgende Optionen:

  • Die Entwicklung abwarten und im Fall kurzfristig stornieren. Kostenlos ist das aber nur, wenn eine Gefahrenlage beim Urlaubsziel auch klar nachweisbar ist.
  • Sofort stornieren. Hierbei fallen die vertraglichen Gebühren auf jeden Fall an, sind aber niedriger.
  • Eine Umbuchung auf einen späteren Zeitpunkt. Dies ist mit dem jeweiligen Reiseunternehmen abzuklären.
  • Wichtig: Wird die Reise vom Unternehmen abgesagt, besteht Anspruch auf Erstattung in Bargeld.

Das gilt laut AK für Gutscheine:

  • Handelt es sich um Reisen, die ferner in der Zukunft liegen und es für diesen Zeitpunkt noch keine Informationen über die Gefahrenlage, Reisebeschränkungen usw. gibt, dann ist beiden Seiten noch nicht klar, ob die Reise überhaupt stattfinden und allenfalls kostenlos storniert werden kann. Dann ist eine Umbuchung oder ein Gutschein eine für beide Seiten durchaus attraktive Option. Hier wird sofort Planungssicherheit geschaffen und keine Seite verliert Geld.
  • Handelt es sich aber um eine Reise, die bereits wegen der Corona-Krise vom Reiseunternehmen abgesagt wurde, dann haben Kunden einen Rechtsanspruch auf die Erstattung ihrer Zahlungen, ohne Einschränkungen und Bedingungen. Gleiches gilt bei kurzfristig bevorstehenden Reisen, bei denen nachweislich eine Gefahrenlage und damit ein gesetzliches Recht zur kostenlosen Stornierung besteht.

Weitere Informationen unter der AK-Hotline 0800/22 55 22-1818 oder via Mail an konsument@ak-tirol.com.

 Tiroler Krone
Tiroler Krone
Loading...
00:00 / 00:00
play_arrow
close
expand_more
Loading...
replay_10
skip_previous
play_arrow
skip_next
forward_10
00:00
00:00
1.0x Geschwindigkeit
explore
Neue "Stories" entdecken
Beta
Loading
Kommentare

Da dieser Artikel älter als 18 Monate ist, ist zum jetzigen Zeitpunkt kein Kommentieren mehr möglich.

Wir laden Sie ein, bei einer aktuelleren themenrelevanten Story mitzudiskutieren: Themenübersicht.

Bei Fragen können Sie sich gern an das Community-Team per Mail an forum@krone.at wenden.

Tirol



Kostenlose Spiele