Heiraten in der Krise

Stornokosten für Hochzeit oft nicht gerechtfertigt

Leben
20.04.2020 12:30

Hochzeiten werden meist Monate oder gar Jahre im Voraus geplant - und heuer wegen des Coronavirus oft abgesagt oder verschoben. Viele Dienstleister verlangen von Paaren hohe Stornogebühren, die oft gar nicht gerechtfertigt sind. Können sich Unternehmen und Brautpaare nicht über den zu zahlenden Betrag einigen, werden wohl Gerichte im Nachhinein klären müssen, ob und welche Kosten anfallen.

Vorläufig bis Ende Juni können keine großen Feiern stattfinden, dazu gehören natürlich auch Hochzeiten, Taufen oder andere große Feiern mit Freunden und Familie. Darum stornieren die zukünftigen Eheleute Buchungen in Gaststätten, bei Caterings, Bands, Fotografen und Friseuren.

Verhinderung durch „höhere Gewalt“
Diese verlangen oft hohe Gebühren dafür, wie Konsumentenschützer der Arbeiterkammer Oberösterreich aus Beratungsgesprächen erfuhren. Sie vertreten die Rechtsansicht, dass höhere Gewalt die Leistung der Unternehmer bei behördlich untersagten größeren Feiern verhindert und deshalb keine Stornogebühren verlangt werden dürfen.

Findet die Feier statt, aber nur in kleinerem Rahmen als geplant, und können sich Unternehmen und Brautpaare nicht über den zu zahlenden Betrag einigen, werden wohl Gerichte im Nachhinein klären müssen, ob und welche Kosten anfallen. Können Trauung und Feier wie vorgesehen über die Bühne gehen und sind die Unternehmen zur vertraglich vereinbarten Leistung bereit, so kann nicht kostenlos storniert werden.

AK rät zu schriftlicher Kontaktaufnahme
Viele Paare seien unsicher, ob sie in den kommenden Monaten ihre Vermählung wie geplant feiern wollen. Die AK rät, sich rasch mit sämtlichen beauftragten Dienstleistern in Verbindung zu setzen und individuelle Lösungen zu vereinbaren - aus Beweisgründen am besten schriftlich, grundsätzlich auch per E-Mail.

Anzahlungen bei Insolvenzen großteils verloren
In einigen Fällen seien etwa von Gaststätten höhere Anzahlungen verlangt worden. Dabei sei zu bedenken, dass das Geld - großteils - verloren ist, wenn der Vertragspartner im Falle einer Insolvenz nicht mehr leistungs- oder zahlungsfähig sei.

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(Bild: kmm)



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