Gemeinderatswahlen

Steirische Parteien uneinig über Wahl-Wunschtermin

Steiermark
17.04.2020 20:00

Die steirischen Gemeinderatswahlen hätten im März stattfinden sollen, wurden wegen der Corona-Krise jedoch verschoben. Ein Rundruf der „Krone“ zeigt: Unter den Fraktionen herrscht Uneinigkeit über den Wunschtermin.

Zunächst: Über einen Termin kann man bis jetzt nur mutmaßen. Wann die Wahl möglich sein wird, hängt von den Corona-Infektionszahlen und den Lockerungen der Maßnahmen gegen das Virus ab. Ein Zeitfenster lässt sich allerdings schon eingrenzen, sagte Wahlabteilungsleiter Wolfgang Wlattnig gegenüber der APA meinte: Als frühestmöglichen Termin nennt er den 5. Juli, als letzten Termin innerhalb der sechsmonatigen Frist den 13. September.

Findet sich kein Termin innerhalb der Frist, muss der komplette Wahlgang samt Vorwahltag, Wahlkarten und Listen neu ausgetragen werden. Möglich wäre dann ein Termin im März 2021.

Großparteien wollen vor Sommer wählen
ÖVP, SPÖ und FPÖ tendieren klar zu einem Wahltermin noch vor den Sommerferien. „Wenn die Gesundheit der Menschen es zulässt, wäre es logischer, noch im Juli zu wählen“, heißt es von Seiten der Volkspartei.

Die Meinung teilt auch die SPÖ: Im Idealfall wählen die Steirer so schnell wie möglich; eine neue Wahl im Jahr 2021 sei eine „ungünstige Variante“. Die FPÖ drängt auf einen frühen Termin, so er die Gesundheit nicht gefährdet: „Sobald das Staatsleben weiter geht, müssen Wahlen baldigst durchgeführt werden.“

Keine Präferenz haben die Grünen. Die Lage lasse sich schwer abschätzen, „dann, wenn es für alle sicher ist“, lautet der Wunsch. Falls das im Juli so ist, spricht aber nichts gegen den frühesten Termin.

KPÖ und Neos wollen warten
Die KPÖ tendiert wiederum zum Herbst-Termin. „Die Leute sollen ohne Angst ihr Wahlrecht ausüben können“, so aus dem Büro der KPÖ Steiermark. Ganz neue Wahlen wären ein riesen Aufwand und „bedenklich“.

Genau das, eine neue Wahl 2021, ist jedoch die präferierte Variante der Neos: „Es gibt derzeit keine Eile für eine zeitnahe Wahl, denn im Mittelpunkt sollte stets die Gesundheit der Wähler und unserer Wahlhelfer stehen“, heißt es. Der Landtag habe die nötigen Regelungen beschlossen, um die Arbeit in den Gemeinden aufrecht zu erhalten.

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