Verordnung unsachlich

Jurist: „Sperre des Neusiedler Sees unzulässig“

Politik
17.04.2020 16:07

Im Streit um die neue Verordnung der burgenländischen Landesregierung betreffend den Zugang zum Neusiedler See meldet sich nun Verfassungsjurist Heinz Mayer zu Wort. Er hält die Zutrittsbeschränkungen in Seebädern aufgrund des Coronavirus für unzulässig. Es handle sich dabei um eine Einschränkung der Bewegungsfreiheit. Diese sei im Sinne des Gesundheitsschutzes zwar möglich, die Beschränkung nach dem Wohnsitz sei aber „unsachlich“ und habe „mit Gesundheitsschutz nichts zu tun“.

„Es wäre möglich, die Zahl der Personen, die eingelassen werden, zu beschränken oder die Seebäder ganz zu sperren“, betonte Mayer am Freitag gegenüber der APA. Dass nur Menschen, die in einem Umkreis von 15 Kilometern wohnen, die Seebäder betreten dürfen und damit Gruppen aufgrund ihres Wohnsitzes ausgeschlossen werden, halte er allerdings nicht für verfassungskonform. Das Abstellen auf den Wohnsitz als Kriterium sei unsachlich. „Es könnte immerhin auch sein, dass Ortsansässige nicht in die Seebäder wollen und Menschen, die weiter weg wohnen, wollen, aber nicht dürfen.“

Auch aus der Politik kamen dazu geteilte Reaktionen. Die burgenländischen Grünen halten die Sperre der Seebäder für Besucher, die nicht im Umkreis von 15 Kilometern wohnen, für „überschießend und überhastet“. Die vorgeschriebenen Verhaltensregeln der Bundesregierung würden ausreichen, betonte Landessprecherin Regina Petrik in einer Aussendung. Die neue Verordnung treffe die Gemeinden, Polizisten, Gewerbetreibenden und Touristen unvorbereitet. „Da geben wir mit beiden Händen Millionen für die Burgenlandwerbung aus und jagen dieselbe Zielgruppe dann wieder weg“, sagte Petrik.

„Weder praktikabel noch exekutierbar“
ÖVP-Klubobmann Markus Ulram betonte, dass die Verordnung „weder praktikabel noch exekutierbar“ sei. Sie müsse deshalb rasch zurückgenommen werden. DAÖ-Obmann Karl Baron ortete in der Zutrittsbeschränkung unterdessen den „manifestierten Burgenländerwitz schlechthin“. Landeshauptmann Hans Peter Doskozil (SPÖ) müsse klargemacht werden, dass der Neusiedler See „nicht ihm persönlich“ gehöre und er daher „nicht beliebig Menschen aussperren oder VIP-Genehmigungen erteilen“ könne.

Tourismus-Gesellschaft weniger kritisch
Weniger kritisch sieht man die Maßnahme hingegen bei der Tourismus Burgenland GmbH. Man gehe davon aus, dass die Verordnung sich mit der Empfehlung des Bundesministeriums decke, sagte Geschäftsführer Hannes Anton. „Es geht einzig und allein darum, Menschenleben zu schützen und die Ausbreitung des Virus in den Griff zu bekommen. Umso schneller uns das gelingt, desto schneller werden wir auch wieder ein normales Leben führen können“, betonte er.

Auch für Michaela Wohlfart, ÖVP-Bürgermeisterin von Podersdorf, steht die Bekämpfung des Coronavirus im Vordergrund - auch wenn man sich als Tourismusgemeinde „grundsätzlich über jeden Gast“ freue, betonte sie. Jeder dürfe in seiner näheren Umgebung spazieren gehen und Sport treiben. Sich ins Auto zu setzen und das im Nordburgenland zu tun, sei nicht notwendig. „Niemand soll das persönlich nehmen oder sich ausgegrenzt fühlen“, sagte Wohlfart.

Auch in der SPÖ ist man sich nicht einig
Zuletzt hatte sich auch Doskozils Parteikollegin und SPÖ-Vorsitzende Pamela Rendi-Wagner eingeschaltet. Auch sie hat mit der Entscheidung wenig Freude. „Ich wäre froh, wenn wir zu dieser Entscheidung Verfassungsjuristen befragen würden. Ich würde meinen, der Neusiedler See gehört den Österreicherinnen und Österreichern“, erklärte die Parteichefin am Mittwochabend im Puls-24-Gespräch. 

Bei den Genossen im Burgenland hat man für die Kritik wenig Verständnis. „Die Bundesregierung hat im Stundentakt Verordnungen erlassen, die ganz massiv auf das Leben der Menschen Auswirkungen haben, wie zum Beispiel das Kontaktverbot zwischen Familienmitgliedern oder die Ausgangssperre“, betonte der Landesgeschäftsführer Roland Fürst. Dass man sich jetzt an einer Verordnung stoße, die in zwei Wochen wieder auslaufe, sei „scheinheilig und unangebracht“.

Die Verordnung sei von Juristen des Landes ausgearbeitet worden und werde dabei helfen, „das touristische Leben am Neusiedler See so schnell wie möglich wiederherzustellen, sodass möglichst bald und ohne Gesundheitsrisiko wieder viele Touristen ins Burgenland kommen können“, sagte Fürst. Der Schutz von Menschenleben müsse vor touristische Interessen gestellt werden. Seit Freitag kontrolliert übrigens auch die Polizei, ob die neue Verordnung, die bis 30. April gilt, auch eingehalten wird.

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