Unternehmer verärgert

Durch Teilöffnung bei Waschanlagen benachteiligt

Kärnten
16.04.2020 21:19

Für viel Unverständnis sorgt eine ganz bestimmte Regelung bei Unternehmern: Waschanlagen und -straßen dürfen zwar aufsperren; aber nur, wenn sie zu einer Tankstelle gehören. 

Jene, die sozusagen alleine auf der grünen Wiese stehen, bleiben zu - und werden fleißig abgestraft, wenn sie gegen die Schließung verstoßen! „Das ist Wettbewerbsverzerrung und die kleinen Unternehmen sind die Verlierer, denn die haben nun 100 Prozent Verdienstentgang“, ärgert sich Harald Daniel von Wash & Drive Kärnten.
Systemrelevante Fahrzeuge dürfen zwar einfahren - aber: „Wie sollen wir kontrollieren?“

Loading...
00:00 / 00:00
play_arrow
close
expand_more
Loading...
replay_10
skip_previous
play_arrow
skip_next
forward_10
00:00
00:00
1.0x Geschwindigkeit
explore
Neue "Stories" entdecken
Beta
Loading
Kommentare

Da dieser Artikel älter als 18 Monate ist, ist zum jetzigen Zeitpunkt kein Kommentieren mehr möglich.

Wir laden Sie ein, bei einer aktuelleren themenrelevanten Story mitzudiskutieren: Themenübersicht.

Bei Fragen können Sie sich gern an das Community-Team per Mail an forum@krone.at wenden.



Kostenlose Spiele