VfGH muss entscheiden

Listenhundbesitzer klagen, Stadt ist siegessicher

Wien
17.04.2020 06:00

Ist die generelle Maulkorb- und Leinenpflicht im öffentlichen Raum für Kampfhunde rechtens oder nicht? Damit muss sich nach einer Klage von drei Hundebesitzern nun der Verfassungsgerichtshof (VfGH) beschäftigen. Die Stadt gibt kommende Woche ihre Stellungnahme ab und zeigt sich im Vorfeld kämpferisch wie siegessicher.

Hinter der Klage steckt der Österreichische Hundehalterverband, der die verschärften Regeln zu Fall bringen will. Im November 2019 wurde eine Klage angekündigt, jetzt ist es so weit: Kommende Woche steht der Individualantrag auf Gesetzesprüfung auf der Tagesordnung der Landesregierung. Und Tierschutzstadträtin Ulli Sima (SPÖ) sieht das Gesetz auf ihrer Seite: „Mir geht es um die Sicherheit der Menschen, vor allem der Kinder.“

Stadträtin Sima siegessicher
Erlassen wurde die Maulkorb- und Leinenpflicht nach der tödlichen Rottweiler-Attacke auf den kleinen Waris (1) im Herbst 2018. Warum Sima so siegessicher ist? Der Verfassungsgerichtshof habe bereits die Regelung zum verpflichtenden Hundeführschein in einer Entscheidung im März 2011 für verfassungskonform befunden. Die Einstufung der Listenhunde in Wien als hundeführscheinpflichtig sei somit „sachlich begründet und nicht verfassungswidrig“. Und: Der VfGH gab auch Niederösterreich bei der Maulkorb- und Leinenpflicht für Listenhunde recht.

Michael Pommer, Kronen Zeitung

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