Familie, Partner, Tier

Neue Ausnahmen: Einreise wird jetzt erleichtert

Österreich
16.04.2020 14:23

In Österreich gelten neue Ausnahmebestimmungen für die Einreise. Seit wenigen Tagen lassen sich besondere familiäre Gründe (etwa Besuche von Familienangehörigen bei Krankheit oder eigener Kinder im Rahmen von Obsorgepflichten), der Besuch des Lebenspartners oder zwingende Gründe der Tierversorgung anführen, um nach Österreich einreisen zu können. Das funktioniert nun also mit einer „Eigenerklärung“ - statt wie bisher nur mit einem ärztlichen Attest.

Familienmitglieder und ausländische Personen können beim Nachweis besonders berücksichtigungswürdiger Gründe im familiären Kreis mittlerweile leichter die Grenze passieren. Gleiches gilt für Personen, die ein Tier in einem Stall außerhalb von Österreich eingestellt haben. Anstatt eines ärztlichen Zeugnisses über die negative Coronavirus-Testung kann nunmehr eine Eigenerklärung an der Grenze vorgewiesen werden.

Der „praktikablen Lösung“ waren intensive Verhandlungen mit dem Bund vorausgegangen, teilten der Vorarlberger Landeshauptmann Markus Wallner und Sicherheitslandesrat Christian Gantner (beide ÖVP) in einer Presseaussendung mit und bestätigten damit einen Medienbericht vom vergangenen Wochenende. „Wir sind froh über die Neuregelung im Sinne der Familien und des Tierwohls“, so Wallner.

Bestimmungen gelten an allen Grenzen
Die Ausnahmebestimmungen gelten, wie das Gesundheitsministerium am Donnerstag erklärte, für Einreisen an allen österreichischen Außengrenzen gleichermaßen. So wurde in einer Verordnung des Gesundheitsministeriums (ausgegeben am 9. April) „über Maßnahmen bei der Einreise aus Nachbarstaaten“ die Wortfolge „unter besonders berücksichtigungswürdigen Gründen im familiären Kreis oder zwingenden Gründen der Tierversorgung im Einzelfall, welche bei der Kontrolle glaubhaft zu machen sind“, eingefügt.

Als besondere familiäre Gründe sind beispielsweise Besuche von Familienangehörigen bei Krankheit oder eigener Kinder im Rahmen von Obsorgeverpflichtungen oder gesetzlichen Besuchsrechten definiert. Auch zwingende Gründe der Tierversorgung lassen sich ab sofort anführen, um die Grenze leichter passieren zu können. Hier bedarf es ebenso einer Eigenerklärung.

Erleichterung für Pferdehalter
Für Pferdebesitzer bzw. -halter, die ihr Tier bzw. ihre Tiere in einem Stall außerhalb von Vorarlberg eingestellt haben, bedeutet diese Neuregelung eine wichtige Vereinfachung für den Grenzübertritt. Diese neuen Vorgaben seien bereits den Mitarbeitern an den Grenzübergängen übermittelt worden.

Auch wenn der Lebenspartner in der Schweiz, Liechtenstein oder in Deutschland lebt, darf er für einen Besuch nach Österreich einreisen, wie das Gesundheitsministerium bestätigte. In Österreich fällt der Besuch des Lebenspartners unter einen „besonders berücksichtigungswürdigen Grund im familiären Kreis“. Das heißt, dass Lebenspartner nach österreichischem Recht nach Österreich einreisen dürfen. Allerdings muss die Lebenspartnerschaft bei der Grenzkontrolle glaubhaft gemacht werden, etwa durch die Wohnsitzbestätigung beim Partner.

Strafen in der Schweiz
Darüber hinaus ist zu beachten, dass Lebenspartner aus der Schweiz und Liechtenstein nach dortigem Recht nicht ausreisen dürfen. Es sind in diesem Zusammenhang Fälle bekannt, wonach von Schweizer Seite deshalb ein Strafgeld von 100 Schweizer Franken bei der Wiedereinreise eingehoben wurde. Weiters darf nach den deutschen Bestimmungen der Besuch nicht länger als 48 Stunden dauern, ansonsten muss man bei der Heimreise nach Deutschland in Quarantäne. Zuletzt hatte der Fall einer Deutschen für Aufsehen gesorgt, die illegal die Grenze überschritten hatte, um ihren Partner in Öberösterreich zu besuchen.

Aus österreichischer Sicht wäre es auch als in Österreich Wohnhafter möglich, den Lebenspartner in der Schweiz, Liechtenstein oder Deutschland zu besuchen, jedoch ist dies derzeit faktisch nicht möglich. Denn der Besuch eines Lebenspartners fällt in den Nachbarstaaten nicht unter jene Ausnahmen, aufgrund derer man einreisen darf. Dies gilt nach wie vor nur für besonders berücksichtigungswürdige Umstände bzw. für „Situationen äußerster Notwendigkeit“. Einreisen für Privatzwecke fallen da nicht darunter.

Vorarlbergs Sicherheitslandesrat Gantner empfiehlt, sich vor einer Ein- bzw. Ausreise über die jeweils aktuell geltenden Bestimmungen der Nachbarstaaten zu informieren. Derzeit liefen Gespräche mit allen beteiligten Stellen in den Nachbarländern, um eine Lösung für diese schwierige zwischenmenschliche Situation zu finden.

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