FMA-Verbot verlängert

Wetten auf fallende Aktienkurse weiter untersagt

Wirtschaft
15.04.2020 19:36

Mitte März hatte Österreich wie mehrere andere Länder Europas Wetten auf Aktienkursverluste für einen Monat verboten. Das Verbot von sogenannten Leerverkäufen für Aktien an der Wiener Börse wurde am Mittwochabend von der österreichischen Finanzmarktaufsicht (FMA) bis 18. Mai verlängert.

Auch die französische Börsenaufsicht hat einen solchen Schritt am Mittwoch verkündet. Die FMA in Wien hat das Verbot für Österreich zum Teil auch neu gefasst. Die geänderte Verordnung tritt am Donnerstag in Kraft und ist nun bis 18. Mai befristet.

Wegen Covid-19 „unumgänglich“
Das temporäre Leerverkaufsverbot in an der Wiener Börse notierten Aktien ist nach Angaben der FMA-Vorstände wegen der andauernden und schwerwiegenden Marktverunsicherung im Zusammenhang mit dem Covid-19-Virus „unumgänglich“. Das am 18. März verhängte Verbot habe sich als effektiv und angemessen erwiesen, schrieben die Chefs der FMA, Helmut Ettl und Eduard Müller, am Abend in ihrer Mitteilung.

Inhaltlich gibt es Änderungen: Während bisher Leerverkäufe bezogen auf jede einzelne Transaktion verboten waren, stellt die geänderte Verordnung laut FMA nun durchgängig auf Nettoleerverkaufspositionen ab. Vom Verbot ausgenommen seien Market-Maker-Geschäfte sowie bestimmte Geschäfte in Finanzinstrumenten.

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