Fast 3000 Anzeigen

Jetzt auch Strafzettel für Corona-Ignoranten

Steiermark
15.04.2020 06:15

Leider gibt es immer noch viele Menschen, die den Ernst der Corona-Lage immer noch nicht erkannt haben. Daher muss die steirische Polizei auch weiterhin hart durchgreifen und weiter strafen. Inzwischen gab es steiermarkweit schon fast 3000 Anzeigen!

Seit dem Karsamstag kann die Polizei bei Verstößen gegen die Corona-Bestimmungen schnell und unbürokratisch durchgreifen. Denn neben der Anzeige gibt es nun auch den „Corona-Strafzettel“. 24 derartige Organmandate (ab 25 Euro) wurden über Ostern alleine in Graz ausgestellt, 65 waren es in der ganzen Steiermark.

Bisher 2851 Anzeigen
Nach wie vor scheint es viel zu viele Menschen zu geben, die die Lage nicht ernst genug nehmen. Denn gleich 129 Anzeigen hagelte es über die Feiertage in der Landeshauptstadt, 2851 waren es bisher steiermarkweit.

Zur Erklärung: Grundsätzlich gibt es bei Verstößen gegen die Verordnungen der Regierung jetzt zuerst den Strafzettel. Wenn Einsicht da ist und man auch gleich bezahlt, ist die Sache erledigt. „Dagegen gibt es kein Rechtsmittel“, klärt der stellvertretende Stadtpolizeikommandant von Graz, Oberst Thomas Heiland, auf.

Wiederholungstäter werden angezeigt
Das Bezahlen ist also das Eingeständnis, etwas falsch gemacht zu haben. Wenn man aber nicht einsichtig ist und das Geld nicht rausrücken will, wird daraus eine Anzeige - der Kostenpunkt liegt da derzeit bei 400 Euro. Wenn man allerdings schon mehrfach negativ aufgefallen oder die Schwere der Übertretung zu groß ist, dann hat man keine Chance auf einen Strafzettel, dann gibt’s sowieso gleich eine Anzeige.

Zitat Icon

Es ist zu begrüßen, dass das gesamte Spektrum jetzt um das Organmandat erweitert worden ist.

Oberst Thomas Heiland

Bewusstseinsbildung vor Strafe
Der Anzeigen-Durchschnitt liegt in der Murmetropole momentan pro Tag bei 75, Bürgerkontakte sind es allerdings 114. Das heißt, es wird sehr wohl an der Bewusstseinsbildung der Menschen gearbeitet, abgemahnt und nicht sofort gestraft.

Nach der jetzigen Covid-19-Verordnung macht es übrigens keinen Unterschied, ob man das Virus schon hatte oder nicht - weil noch nicht klar ist, ob man dann überhaupt immun ist. Und so kann man auch kein ärztliches Attest vorlegen, dass man „ungefährlich“ ist. Es gibt also vorerst keine „Narrenfreiheit“ für Genesene.

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