Anfechtung der AK

Kündigung statt Kurzarbeit nach 29 Dienstjahren

Wien
14.04.2020 15:55

Die Arbeiterkammer will anhand eines aktuellen Falles daran erinnern, dass sie auch in der Krise für Gerechtigkeit kämpfe. Sie ficht die Kündigung eines 56-Jährigen wegen Sozialwidrigkeit an, so die AK am Dienstag. Der Angestellte hoffte auf Kurzarbeit, als sein Betrieb wegen der Corona-Krise vorübergehend schloss. Der Familienvater, der einen Hauskredit laufen hat, bekam aber die Kündigung - nach 29 Dienstjahren.

Der Betrieb des Mannes ist aufgrund der Coronavirus-Krise geschlossen. Der Chef bot dem Langzeitangestellten die einvernehmliche Auflösung des Arbeitsverhältnisses an - mit einer unverbindlichen Wiedereinstellungszusage. Der 56-Jährige wollte das nicht, da er mit dem Arbeitslosengeld seinen finanziellen Verpflichtungen nicht nachkommen kann. Deshalb schlug er dem Arbeitgeber stattdessen Kurzarbeit vor - und bekam dann aber die Kündigung.

Bezüge werden bis 31. August weiterbezahlt
Dabei erspart sich der Chef in diesem Fall laut AK gar nichts, weil der Mann dank der langen Zeit im Betrieb eine Kündigungsfrist von fünf Monaten hat. Statt Kurzarbeitsbeihilfe vom AMS zu bekommen, muss der Chef dem Betroffenen jetzt bis 31. August die vollen Bezüge weiterbezahlen.

„Für den Betrieb ist die Kündigung sinnlos“
Für den Arbeitnehmer bedeute die Kündigung allerdings eine wirtschaftliche Katastrophe, „für den Betrieb ist sie sinnlos“, so die AK. Der Mann habe sich „nach 29 Jahren, in denen er seiner Firma die Treue gehalten hat, wirklich mehr verdient. Die Aussichten auf einen neuen Job waren für Menschen über 50 schon vor der Krise nicht sehr rosig und sind es jetzt umso weniger. Die AK ficht die Kündigung daher wegen Sozialwidrigkeit an“, so Präsidentin Renate Anderl.

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