14.300 Geschäfte offen

Schritt zur Normalität: Was ab sofort lockerer ist

Österreich
14.04.2020 06:00

14.300 Geschäfte öffnen am Dienstag wieder ihre Pforten, von der Waschstraße bis zum Baumarkt. Allerdings: unter strengen Auflagen. 

Mit Absperrgittern lenkt die Baumarktgruppe Hornbach schon auf den Parkplätzen die Kunden hin zu den Einkaufswagen. Die sind limitiert, „nur wer ein Wagerl hat, darf ins Geschäft“, sagt Chefin Alexandra Klima. Das Prozedere kennt man vom Lebensmittelhandel, so stellen die Unternehmen sicher, dass nicht mehr als ein Kunde pro 20 Quadratmeter das Geschäft betritt.

Minus von 6,7 Milliarden Euro in vier Wochen
Um die Fläche geht es - wie berichtet - auch bei der Frage, welche Geschäfte öffnen können: alle, deren Verkaufsfläche 400 Quadratmeter nicht übersteigt. Vom Handyshop über den Optiker bis zum Bekleidungs- und Schuhgeschäft endet für alle kleinen Filialen die Sperre. Und darauf hat der Handel gewartet: 6,7 Milliarden Euro Minus brachten die vergangenen vier Wochen mit sich, so eine Studie von Agenda Austria.

„Wir haben verderbliche Ware wie Blumen“
Unabhängig von ihrer Größe den Betrieb hochfahren können Kfz- und Fahrradwerkstätten, Tankstellen-Waschstraßen, Baustoff-, Eisen- und Holzhandel, Pfandleihanstalten und Edelmetallhändler sowie Bau- und Gartenmärkte. Weiterhin geschlossen bleibt der Möbelhandel, was zuletzt für Verwunderung sorgte. Hornbach-Chefin Klima erklärt sich die Abgrenzung so: „Wir haben verderbliche Ware wie Blumen. Die können wir sonst wegwerfen. Und ohne uns können viele kleine Handwerker nicht arbeiten.“

Experten rechnen mit Ansturm
Nach einem Monat gesetzlich auferlegter Shoppingpause rechnen Experten mit einem Ansturm auf die wiedereröffneten Geschäfte. Sicherheitsdienste sollen vielerorts dafür sorgen, dass Abstände eingehalten werden und Kunden nur mit dem vorgeschriebenen Mund-Nasen-Schutz einkaufen. Zur Verfügung gestellt werden muss der von den Händlern nicht, sie appellieren an die Einkäufer, ihn selbst mitzubringen. Halten sich alle an die Regeln, sind für Anfang Mai weitere Öffnungen geplant. Ganz oben auf der Liste: die Friseure.

Umfrage: Baumarkt zuerst
Welches wegen der Corona-Krise geschlossene Geschäft soll zuerst wieder aufsperren? Die Mehrheit hat eine klare Meinung dazu: Bau- und Gartenmärkte. Das zeigt eine Umfrage von Unique Research, beauftragt von Niederösterreichs Arbeiterkammer-Chef Markus Wieser. 83 Prozent der Befragten gaben an, dass Baumärkte - wie von der Regierung vorgesehen - zuerst wieder öffnen sollen. Weit dahinter folgen Buchhandlungen und Bekleidungsgeschäfte.

Maßnahmen der Politik kommen gut an
Indes kommen die Maßnahmen der Politik weiterhin gut an: Mehr als 90 Prozent kommen mit den Einschränkungen gut zurecht und loben etwa das Kurzarbeitsmodell der Regierung. 85 Prozent geben an, dass sie die Maskenpflicht in Geschäften sinnvoll finden.

In öffentlichen Verkehrsmitteln müssen Mund und Nase bedeckt sein
In jedem Linienbus und jeder Straßenbahn in Österreich oder auch in der Wiener U-Bahn müssen Mund und Nase bedeckt sein. Wobei auch Tücher und Schals als Alternativen legal sind. Zusätzlich muss man sich, sofern es möglich ist, an die Abstandsregel von mindestens einem Meter gegenüber den anderen Passagieren halten.

Auch in den ÖBB-Zügen und Westbahn-Waggons gelten diese strikten Vorschriften. Ebenso bei Fahrgemeinschaften im eigenen Auto und beim Einkaufen in allen geöffneten Geschäften. Wer alleine im Auto unterwegs ist, braucht keine Maske. Bei Fahrgemeinschaften zum Arbeitsplatz mit Personen aus einem anderen Haushalt müssen sie getragen werden, und es muss auch mindestens ein Meter Abstand zwischen den Insassen herrschen.

Distanzregel gilt auch auf Parkplätzen und beim Spazierengehen
Wer die Regeln ignoriert, kann von Polizisten an Ort und Stelle zur Kasse gebeten werden. 25 Euro Strafe gibt es für das Nichttragen von MNS-Masken und 50 Euro gilt es zu berappen, wenn der notwendige Sicherheitsabstand nicht eingehalten wird. Die Distanzregel gilt übrigens nicht nur in den Öffis, sondern auch auf Parkplätzen, in Garagen oder beim Spaziergang. Ausgenommen sind nur Kinder bis zum sechsten Lebensjahr.

Kronen Zeitung/krone.at

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