Gegner wittern Chance

Neue Hürden für Windpark auf der Stanglalm

Steiermark
10.04.2020 16:13

Das Projekt „Windpark Stanglalm“ wird um ein Kapitel reicher: Nachdem im September 2019 die Umweltorganisation „Alliance For Nature“ Beschwerde gegen den Genehmigungsbescheid des Amtes der Steiermärkischen Landesregierung einlegte (wir berichteten), wurde es still in der Angelegenheit. Nun bekommen die Projektgegner frischen Aufwind.

Zur Erinnerung: Der Park soll aus neun Windindustrieanlagen mit jeweils einer Höhe von 175 Metern bestehen und in den Fischbacher Alpen (in den Gemeinden Stanz im Mürztal, St. Barbara und Kindberg) auf einer Seehöhe zwischen 1250 und 1480 Meter errichtet werden.

Sorge um Landschaftsbild und Fledermäuse
Als wichtigste Kritikpunkte brachte die Umweltorganisation die Verschandelung der Landschaft, Lichtverschmutzung durch die rotblinkenden Warnlichter (Nachtkennzeichnung) und die Gefährdung streng geschützter Fledermäuse (infolge direkter Kollision und Barotrauma) vor.

Verwaltungsgerichtshof am Hebel
Mit Erkenntnis vom 19. Februar 2020 ließ das Bundesverwaltungsgericht (BVwG) eine ordentliche Revision zu, weil - laut Projektgegnern - „die Entscheidung von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt“. „Im Prinzip geht es um die Rechtsfrage, ob nicht-physische Einwirkungen auf Schutzgüter, insbesondere auf das Landschaftsbild, unter dem Begriff ,Immissionen´ zu subsumieren sind. Denn diesbezüglich eindeutige, konkrete Aussagen sind der bisherigen höchstgerichtlichen Judikatur nicht zu entnehmen“, so „Alliance For Nature“-Sprecher Christian Schuhböck.

Die Gegner haben diese Chance nun wahrgenommen und eine ordentliche Revision erhoben. Deshalb muss sich nun der Verwaltungsgerichtshof (VwGH) mit dem Vorhaben „Winpark Stanglalm“ - als auch mit der damit verbundenen Frage der Landschaftsverschandelung - auseinandersetzen.

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