Brautpaare zittern

Kurz: „Wohl auch im Sommer keine Hochzeiten“

Politik
10.04.2020 08:06

Dass sämtliche Veranstaltungen bis Ende Juni in Österreich ausfallen müssen, bereitet nicht nur Gastronomen und Eventorganisatoren Kopfzerbrechen. Hochzeiten, Taufen oder andere große Feiern mit Freunden und Familie sind von dem Verbot genauso betroffen. Viele Brautpaare im Land und mit ihnen die Hochzeitsindustrie zittern nun um ihren Hochzeitstermin. Bundeskanzler Sebastian Kurz (ÖVP) ging im ORF-„Talk 1“ am Donnerstagabend sogar noch einen Schritt weiter. Wahrscheinlich werde es den ganzen Sommer keine Veranstaltungen geben, so der Kanzler.

Etwa 45.000 Paare geben sich in Österreich pro Jahr das Jawort. Die Corona-Krise trifft die Heiratswilligen in diesem Jahr natürlich schwer und mit ihnen die Dienstleister der Hochzeitsbranche. April, Mai und Juni fallen bereits komplett aus, die Standesämter sind derzeit großteils geschlossen. Doch wer auf den Sommer hofft, könnte ebenfalls enttäuscht werden. Es sei nicht möglich, die Situation genau vorherzusagen, so Kurz im ORF-Interview: „Es hängt mit der Ausbreitung der Krankheit zusammen.“

„Wohl auch im Sommer keine Veranstaltungen“
Was die Hochzeiten betrifft, habe er „eine ganz schlechte Nachricht“, so Kurz: „Es wird jedenfalls bis einschließlich Ende Juni keine Veranstaltungen geben, wahrscheinlich auch im Sommer nicht.“ Die Situation im Sommer könne man frühestens Ende April beurteilen. „Was ich aber jetzt schon sagen kann, ist, dass Hochzeiten hier mit einzurechnen sind. Das bedeutet, sie sind nur im kleinsten Kreis möglich. Das ist sicher eine furchtbare Nachricht für alle, die jetzt heiraten wollen, aber natürlich auch für Gastronomiebetriebe“, so der Kanzler.

Video: Der ORF-„Talk 1“ mit Bundeskanzler Kurz, das Statement zum Thema Hochzeit ist ab 1:01:27 zu sehen.

Heiraten als „notwendiges Grundbedürfnis“
Laut den jüngst beschlossenen Maßnahmen sollen Hochzeiten nach Ostern wieder durchgeführt werden, allerdings nur im allerengsten Kreis und mit strengen Hygienemaßnahmen. Die jüngste Verordnung legt nämlich fest, dass es sich dabei um ein „notwendiges Grundbedürfnis“ handelt, was eine Ausnahme vom allgemeinen Ausgangsverbot rechtfertigt. Hochzeitsdienstleister empfehlen ihren Kunden bereits großteils eine Verschiebung der Feierlichkeiten. Besonders, wer sich ein größeres Fest mit Freunden und Familie wünscht, für den heißt es wohl: Verschoben ist nicht aufgehoben.

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