Leistungsschutzrecht

Google muss für „Snippets“ von Medien zahlen

Web
10.04.2020 06:00

Die französische Kartellbehörde hat Google zu Verhandlungen mit Medienhäusern über Nutzungsgebühren für die von ihnen verbreiteten Inhalte verpflichtet. Der US-Internetkonzern missbrauche sonst im Zusammenhang mit dem neuen EU-Urheberrecht seine marktbeherrschende Stellung, hieß es am Donnerstag in einer vorläufigen Entscheidung der Behörde.

Die Kartellbehörde ordnete an, dass Google innerhalb von drei Monaten „in gutem Glauben“ Verhandlungen mit Verlagen und Presseagenturen führen muss, in denen es um eine Vergütung für das Anzeigen ihrer urheberrechtlich geschützten Inhalte durch die Suchmaschine geht. Die Leistungsschutzrechte müssten „rückwirkend ab Inkrafttreten“ der EU-Novelle in Frankreich zum 24. Oktober 2019 geltend gemacht werden, hieß es.

Die Kartellbehörde reagierte damit auf Beschwerden von Zeitungen und der Nachrichtenagentur AFP. Konkret geht es um die Anzeige der sogenannten Snippets, also hervorgehobener Vorschau-Elemente von Nachrichten. Google weigert sich bisher, für Nachrichten, Fotos und Videos von Medien-Inhalten zu bezahlen. Die vor gut einem Jahr beschlossene EU-Urheberrechtsreform sieht eine solche Vergütung aber vor. Davon betroffen sind neben Google unter anderem auch YouTube oder Facebook.

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