Verschmähte Liebe

Schülerin (16) erwürgt: Mordanklage gegen Steirer

Steiermark
08.04.2020 07:00

Mehrere Frauen wiesen einen Steirer (43) zurück, unter anderem soll auch seine junge Nachbarin (16) seine Liebe nicht erwidert haben. Auch sie litt aber - wegen eines anderen - unter Liebeskummer, wollte sogar sterben - behauptet der Angeklagte. Deshalb soll der 43-Jährige die Schülerin erwürgt haben. Für ihn war es nur Tötung auf Verlangen, nicht rechtskräftig angeklagt ist er jetzt aber wegen Mordes.

„Ihre Leiche liegt in meinem Bett“, teilte am 27. Juni 2019 ein Steirer (43) ungerührt der Polizei am Telefon mit. Tatsächlich fanden die Beamten das junge Mädchen tot im Gästezimmer. Er habe ihr nur beim Sterben geholfen, so wie sie es wollte, rechtfertigt sich der Hilfsarbeiter bis heute. Doch die Staatsanwaltschaft glaubt seinen Beteuerungen nicht, hat ihn jetzt wegen Mordes angeklagt und eine Einweisung beantragt.

Schon zweimal verurteilt
Zweimal ist der Steirer bisher schon vor Gericht gestanden. Jedes Mal ging es um verschmähte Liebe und um Geld. In allen Fällen wurde er gegenüber Prostituierten handgreiflich. Wenn diese seine Gefühle nicht erwiderten, drehte er völlig durch. In einem Fall drang er sogar in ein Bordellzimmer ein, bedrohte die Angebetete mit einer Axt und einem Bajonett und zerstach die Reifen ihres Autos.

Unerfüllt dürfte auch die Liebe zu seiner jungen Nachbarin (16) gewesen sein. Denn sie wollte nichts von ihm, habe ihm aber angeblich erzählt, dass sie sterben wolle, weil sie Liebeskummer wegen eines anderen habe. Da er schon wieder zurückgewiesen wurde, soll der Steirer – er leidet an einer schweren Persönlichkeitsstörung – beschlossen haben, das Mädchen zu töten. Zumindest gibt er zu, ihr seine Hilfe beim Sterben angeboten zu haben.

Mehrere Versuche, um Mädchen zu töten
Er verklebte der 16-Jährigen den Mund, das machte sie aber panisch. Auch der Versuch, sie mit einem Ladekabel zu ersticken, scheiterte. Dann verabreichte er ihr 40 Beruhigungstabletten. Weil die Dosis zu niedrig war, wickelte er Klebeband um ihren Kopf und erwürgte sie. Dann ging er einkaufen.

„Die Anklage ist noch nicht rechtskräftig“, sagt Christian Kroschl von der Staatsanwaltschaft Graz.

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