Justiz im „Notbetrieb“

Mehrere Tausend Verhandlungen in der Warteschleife

Österreich
07.04.2020 15:30

Nicht nur das öffentliche Leben läuft aufgrund der Corona-Krise derzeit auf Sparflamme, die Auswirkungen erstrecken sich auch auf den Gerichtsbetrieb in Österreich. Mehrere Tausend Verhandlungen können bundesweit vorerst nicht durchgeführt werden. Die Justiz befindet sich seit Beginn der Krise im „Notbetrieb“. Bis sämtliche ausstehende Prozesse abgearbeitet sind, könnte es bis zum Jahresende dauern.

Allein am größten Gericht des Landes in der Bundeshauptstadt Wien warten derzeit etwa 1700 Fälle, die eigentlich „verhandlungsreif“ wären. Diese würden nach Angaben von Gerichtssprecherin Christina Salzborn „nur mehr auf einen Verhandlungstermin“ warten. 40 bis 50 offene Verfahren würden derzeit pro Richter zusammenkommen. Nicht weniger als 28 Geschworenenprozesse stehen zur Durchführung an, hieß es weiter.

Doch solange es keine Entwarnung gibt und sich die Lage in der Corona-Krise nicht beruhigt hat, sei an eine Verhandlung nicht zu denken, hieß es. Abgewickelt werden ausschließlich Verhandlungen, wo es um die Einhaltung von Haftfristen geht.

Regulärer Gerichtsbetrieb nicht vor Juni
Im Wiener Landesgericht geht man davon aus, dass ein regulärer Gerichtsbetrieb - selbst bei idealem Verlauf, sprich einem Rückgang der Infektionen und einer Lockerung der von der Bundesregierung gesetzten Maßnahmen zum Schutz vor einer Ausbreitung des Coronavirus - nicht vor Juni möglich sein wird. Solange eine Ansteckung mit SARS-CoV-2 zu befürchten ist, „werden Schöffen, Geschworene und Zeugen kaum kommen“, hieß es aus dem Grauen Haus.

Kein ruhiger Sommer am Gericht
Eine Mammutaufgabe steht der Justiz jedoch mit dem Ende der Krise bevor. Denn dann gilt es die ausgesetzten Verhandlungen abzuarbeiten, einen ruhigen Sommer wird es an österreichischen Gerichten daher wohl nicht geben.
Sabine Matejka, die Präsidentin der österreichischen Richtervereinigung, ging in den „Salzburger Nachrichten“ (Dienstag-Ausgabe) davon aus, dass es „etliche Monate, wenn nicht bis Jahresende“ dauern wird, bis die angefallenen Verhandlungen abgearbeitet sind.

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