Fragen und Antworten

Tirol: Was die Aufhebung der Quarantäne bedeutet

Tirol
07.04.2020 06:55

Mit der Aufhebung der Quarantäne geht es ab heute, Dienstag, in Tirol mit ganz kleinen Schritten zurück zur Normalität. Wichtig! Die Ausgangsbeschränkungen des Bundes gelten aber weiterhin, vorerst bis Ende April. Die wichtigsten Fragen und Antworten:

Was ändert sich ab heute für die Menschen in Tirol?
Bezüglich der Ausgangsbeschränkungen gelten ab sofort die Regelungen, die von der Bundesregierung erlassen wurden. Grundsätzlich erlaubt ist: Fahrt zur Arbeit, einkaufen, anderen Menschen helfen und Bewegung im Freien. Die seit Mitte März geltende Quarantäne für die Tiroler Gemeinden ist ab Dienstag aufgehoben. Das heißt: Die Gemeindegrenzen dürfen wieder überschritten werden. Ausgenommen davon sind das Paznaun, St. Anton am Arlberg und Sölden. Dort bleibt die Quarantäne vorerst noch bis zum 14. April aufrecht.

Warum bleibt in diesen Gemeinden die Quarantäne noch aufrecht?
Es handelt sich laut Landeshauptmann Günther Platter dabei um eine reine Vorsichtsmaßnahme, da diese Gemeinden besonders stark vom Coronavirus betroffen waren.

Ich habe Familienangehörige in einer anderen Gemeinde. Darf ich diese jetzt wieder normal besuchen?
Auf einen Besuch bei Familienangehörigen, die nicht im gemeinsamen Haushalt leben, muss weiterhin verzichtet werden. Die Gemeinde darf nur für die Arbeit, dringende Einkäufe, zur notwendigen Hilfeleistung für andere Menschen oder für die körperliche Bewegung verlassen werden.

Was gilt jetzt für sportliche Betätigung im Freien?
Sportliche Aktivitäten sind (auch über die Gemeindegrenze hinaus) zwar erlaubt – hier gibt es keine Verbote –, aber nur unter Einhaltung des Mindestabstandes zu anderen Personen. So sind ab Dienstag etwa Joggen, Radfahren sowie Spazierengehen erlaubt. LH Platter appelliert an die Tiroler, dass sie auf Sportarten, bei denen die Gefahr einer gröberen Verletzung besteht, verzichten sollen. Dadurch bleiben mehr Kapazitäten für die Rettungskräfte im Kampf gegen das Virus frei.

Werden Sport- und Spielplätze jetzt wieder geöffnet?
Diese bleiben vorerst noch geschlossen. In Innsbruck werden die Innpromenade und Parks wieder geöffnet.

Darf ich mich wieder mit meinen Freunden treffen?
Darauf muss derzeit noch verzichtet werden. Bewegung im Freien darf nur mit jenen Personen stattfinden, mit denen man im gleichen Haushalt zusammenlebt.

Was ändert sich für jene, die nach Tirol ein- oder auspendeln?
Die vormals strengen Ein- und Ausreisebeschränkungen nach und von Tirol für Berufspendler werden mit dem Wechsel zur Bundesregelung ebenfalls aufgehoben. Bis dato war es so, dass das Ein- und Auspendeln nach und von Tirol nur zur Aufrechterhaltung der kritischen Infrastruktur oder der Versorgungssicherheit erlaubt war. Ab Dienstag ist das Ein- und Auspendeln nach und von Tirol wieder für jeden Berufsverkehr möglich. So wird es zum Beispiel wieder möglich sein, von und aus anderen österreichischen Bundesländern von und nach Tirol ein- und auszupendeln. Die jeweiligen Ein- und Ausreisebestimmungen an den österreichischen Außengrenzen sowie auch der Nachbarstaaten wie etwa Deutschland, Schweiz, etc. gelten aber weiterhin.

Ab wann können wir wieder zum normalen Alltag zurückkehren?
Das kann derzeit niemand sagen. Nach Ostern - so der Plan -  wird schrittweise in Richtung Normalität gegangen.

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