Weiter kein Unterricht

Schulen bis Mitte Mai zu, Matura findet statt

Politik
06.04.2020 17:12

Bis mindestens Mitte Mai wird der Unterricht für Österreichs Schüler noch zu Hause stattfinden. Mit den gegenwärtigen Ausnahmen wie Schüler-Betreuung bleiben die Schulen geschlossen, auch an den Universitäten wird der Unterricht das restliche Sommersemester via Fernlehre stattfinden, wie Bundeskanzler Sebastian Kurz (ÖVP) am Montag mitteilte. Die Matura und Lehrabschlussprüfungen sollen dagegen unter entsprechenden Sicherheitsvorkehrungen stattfinden.

Wie die Sicherheitsmaßnahmen für Matura und Lehrabschlussprüfung genau aussehen werden, wird von Bildungsminister Heinz Faßmann (ÖVP) in den kommenden Tagen verkündet. Gegenüber krone.tv hatte Faßmann bereits in der Vorwoche gesagt, dass er sich Unterricht für Maturanten mit Mundschutz vorstellen könne: „Ja, wir diskutieren auch darüber“, sagte Faßmann: „Mund-Nasen-Schutz ist eine Maßnahme, die bringt etwas beim Unterbrechen der Infektionskette, ich kann mir so etwas durchaus in der Schule vorstellen.“

Schülervertreter wollen Abstriche bei Matura
Die Schülervertreter forderten Faßmann am Montag auf, Abstriche bei der heurigen Matura zu machen. „Die Matura kann unter diesen schwierigen Umständen nicht in vollem Umfang verpflichtend sein“, so Bundesschulsprecherin Jennifer Uzodike von der ÖVP-nahen Schülerunion in einer Aussendung. Ein Teil davon soll auch nur freiwillig absolviert werden können.

Die grundsätzliche Abhaltung der Reifeprüfung stellt Uzodike nicht infrage. Allerdings fordert die Schülervertretung drei Wochen Vorbereitungszeit, die Abhaltung von Schularbeiten in dieser Zeit nur in Maturafächern sowie die bereits vorherige Durchführung von Feststellungs- sowie Entscheidungsprüfungen online. Die Matura selbst müsse auf „einen zumutbaren Umfang reduziert“ werden. „Außerdem brauchen wir zusätzliches Entgegenkommen bei den Bewertungskriterien“ - zumindest im Fach Mathematik müssten diese vereinfacht werden.

„Alternative Möglichkeiten diskutieren“
Schülerunion-Obmann Sebastian Stark forderte auch „scharfe hygienische Maßnahmen“. Gesundheit und die Fairness müssten klar im Vordergrund stehen, meinte Uzodike. „Sollte eine Matura unter fairen Bedingungen nicht möglich sein, werden wir definitiv über alternative Möglichkeiten diskutieren müssen.“

Benotung der Schüler noch in der Schwebe
Ob und in welcher Form es für alle anderen Schüler eine Benotung geben wird, hängt von der konkreten Dauer der Schulschließung ab. Einzelne Schularbeiten, Prüfungen und Tests könnten eventuell noch abgehalten, Arbeitsmappen mit den zuletzt aufgegebenen Übungs- und Wiederholungsaufgaben bewertet und in die Beurteilung der Mitarbeit einbezogen werden. Klar ist aber auch: Je länger die Schließung, desto schwieriger und unrealistischer wird das.

Fällt das ganze restliche Schuljahr flach, müsste auf das Halbjahreszeugnis oder den Notenstand unmittelbar vor der Schulschließung zurückgegriffen werden - eventuell ergänzt um die Mitarbeits-Bewertung für die zu Hause bearbeiteten Materialien, wie Faßmann vergangene Woche gegenüber Ö1 erklärt hatte. Zum Teil sind diese Vorgehensweisen jetzt schon gesetzlich gedeckt, zur Not könnten auch neue Regelungen verabschiedet werden.

Eventuell schrittweise Öffnung
Es gebe aber Überlegungen, die Schulen schrittweise zu öffnen. Dabei brauche es Begleitmaßnahmen: eine „Entdichtung“ gewissermaßen, um Infektionsketten nicht zu fördern, wie Faßmann sagte. „Wir müssen überlegen, müssen alle Schüler immer gleichzeitig in der Schule sein in dieser Übergangsphase?“

Faßmann kündigte außerdem eine Lösung an, wenn die Benotung von Schülern nicht klar sei: „Wir werden sicherlich Möglichkeiten schaffen, dass es hier zu Prüfungen, zu einer Leistungsfeststellung kommt, sodass man bei jenen, die zwischen zwei Noten stehen, zu einem eindeutigen Befund kommt“, sagte Faßmann im ORF-Radio.

Was, wenn ein „Nicht genügend“ droht?
Noch nicht ganz klar ist, was mit jenen Schülern passieren soll, denen ein „Nicht genügend“ am Jahreszeugnis droht. Da die Schulen nun zubleiben, müssen die Lehrer in der Klassenkonferenz entscheiden, wie zu verfahren ist. Eine Möglichkeit wäre, dass sie über die Absolvierung der Übungsbeispiele - also die Mitarbeit - zu einer positiven Note kommen können. Ansonsten haben sie nach derzeitiger Gesetzeslage zumindest das Recht auf eine mündliche Prüfung.

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