Polizei lobt Disziplin

„Trotz Traumwetter war es auf Bergen sehr ruhig“

Tirol
06.04.2020 08:00

Die vielen „Bergfex’“ in Tirol schmerzen die Covid-19-Verbote dieser Tage wohl sehr - doch die Vernunft und auch der Respekt vor den angekündigten Kontrollen und Strafen behalten vorerst die Oberhand - wie sich auch am Wochenende vielerorts zeigte.

So zeigten sich beliebte Ausgangspunkte für Ski- oder Klettertouren gänzlich verwaist. Kein Auto in der Axamer Lizum, keines im Kühtai, keines am Fuße der Martinswand. Viktor Horvath, Leiter der Tiroler Alpinpolizei, ließ sich von Kollegen aus allen Bezirken die Situation schildern. Übereinstimmendes Resümee: „Trotz des Traumwetters war es überall sehr ruhig, ich möchte den Tirolern dafür ausdrücklich danken.“

Luft-Überwachung? Polizeiheli flog nicht
Viel Aufklärungsbedarf hatte Horvath nach der Ankündigung vom vergangenen Freitag, dass die Berge auch aus der Luft per Polizeiheli überwacht werden. „Eigene Flüge dazu waren nie geplant“, entgegnet Horvath den Kritikern, die gleich Steuergeldverschwendung geortet hatten. Fazit: Am Samstag war die Polizei-„Libelle“ nur wegen des tödlichen Alpinunfalls in Pflach im Einsatz, am Sonntag blieb sie generell am Boden.

Gerüchte über Drohnen der Polizei sind falsch
Nur schmunzeln kann der Chef der Tiroler Alpinpolizei über Gerüchte samt Vorwürfen in sozialen Netzwerken, dass auch Drohnen bei der Überwachung der Berge eingesetzt werden - dazu ein klares „Nein“.

Gang ins Freie bleibt ein Graubereich
Weiterhin Unklarheiten gibt es in der Bevölkerung zu den Regeln bei Bewegung im Freien. „Dazu kommen täglich noch immer zahlreiche Anfragen“, bestätigt Polizei-Pressesprecher Stefan Eder.

In der Quarantäneverordnung des Landes heißt es, dass es erlaubt sei, „sich die Beine im Rahmen eines kurzen Spaziergangs in unmittelbarer Nähe des Wohnortes zu vertreten“. Horvath sagt dazu, dass jeder Fall vor Ort individuell eingeschätzt werde - etwa wie weit weg jemand von seinem Haus sei, ob er die Ermahnung zur baldigen Rückkehr akzeptiere, ob der Abstand zu Fremden eingehalten werde und wie sich die Personen beim Gespräch verhalten würden.

Strafen bis 3600 Euro
Bei Verstößen gibt es ausschließlich Anzeigen (Strafrahmen bis 3600 Euro), keine Organmandate. Jener Paragleiter mit rotem Schirm, der in den vergangenen Tagen mehrfach von der Thaurer Alm flog, dürfte - falls geschnappt - wohl an das obere Ende des Strafrahmens kommen.

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