Nach massiver Kritik

Verwirrung um Osterfeiern: Erlass wird repariert

Österreich
05.04.2020 08:08

Die Osterwoche lockt mit echtem Postkartenwetter und bis zu 24 Grad zum Schlendern durch die schönen Bauern- und Ostermärkte im Land. Damit alle wieder gesund vom erlaubten Ausflug mit Familie oder Partnern im selben Haushalt heimkommen, haben Landwirtschafts- und Innenministerium jetzt neue Verhaltensregeln sowohl für Standler als auch Besucher erlassen. Am Montag wird eine Klarstellung zum sogenannten Oster-Erlass geben, der das Verhalten der Bevölkerung in der Corona-Krise während der Feiertage regeln soll, und der für Kritik und Verwirrung gesorgt hat, erfolgen.

Was die Märkte betrifft, geht es unter anderem um den Sicherheitsabstand auch bei Warteschlangen. Zudem werden Kunden und Verkäufer zum Tragen von Masken und Einweghandschuhen angehalten. Die Betreiber von Verkaufshütten können zur Reduktion des Infektionsrisikos auch Schutzscheiben anbringen. Aber Vorsicht: Vor Ort sollen keine Speisen und Getränke zur direkten Konsumation ausgegeben werden. Weiters sind Einkäufe zügig zu erledigen, und älteren Menschen wird empfohlen, vorzubestellen oder die Besorgungen von Menschen aus dem nahen Umfeld machen zu lassen.

„Schutz und Gesundheit stehen an oberster Stelle. 36.000 landwirtschaftliche Betriebe beziehen einen Teil ihres Einkommens aus Direktvermarktung“, betont Landwirtschaftsministerin Elisabeth Köstinger. Innenminister Karl Nehammer: „Werden diese Verhaltensregeln eingehalten, dann können die Märkte weiter geöffnet bleiben.“

Viele Ausflugsgebiete bleiben gesperrt
Zugleich gibt es aber wegen der Virus-Gefahr in der Osterwoche viele Sperren von Erholungsgebieten. Das Burgenland hat etwa den Zugang zum Neusiedler See (Bild unten) verboten, viele Ausflugswege enden an Sperrgittern. Die sonst üblichen Familienfeiern zu den Feiertagen sollten heuer auch ausfallen. Ein Erlass des Gesundheitsministeriums regelte bis 13. April „häusliche Zusammenkünfte“ in Zeiten der Coronavirus-Pandemie.

Oster-Familienfeiern: Erlass wird repariert
Demnach würden Treffen in einem geschlossenen Raum, an denen mehr als fünf Personen teilnehmen, die nicht im selben Haushalt leben, untersagt. De facto könnten Polizisten eine Hausdurchsuchung ohne richterliche Anordnung machen. Nach einem Aufschrei und verfassungsrechtlichen Bedenken soll der Erlass, der eigentlich nur „Corona-Partys“, etwa in Studentenheimen, verbieten sollte, repariert werden.

Nach Kritik seitens der Oppositionsparteien sowie von Verfassungsrechtlern verteidigte das Gesundheitsministerium den Erlass zunächst, stellte aber später klar, dass sich in geschlossenen Räumen höchstens fünf Personen zusammenfinden dürfen, die nicht im gemeinsamen Haushalt leben: „Das heißt, leben im gemeinsamen Haushalt zum Beispiel schon vier Personen, dürfen trotzdem fünf Personen dazukommen.“

Als Höchstgrenze bei Begräbnissen gelten übrigens zehn und für Hochzeiten fünf Personen …

Kronen Zeitung, krone.at

 krone.at
krone.at
Loading...
00:00 / 00:00
play_arrow
close
expand_more
Loading...
replay_10
skip_previous
play_arrow
skip_next
forward_10
00:00
00:00
1.0x Geschwindigkeit
explore
Neue "Stories" entdecken
Beta
Loading
Kommentare

Da dieser Artikel älter als 18 Monate ist, ist zum jetzigen Zeitpunkt kein Kommentieren mehr möglich.

Wir laden Sie ein, bei einer aktuelleren themenrelevanten Story mitzudiskutieren: Themenübersicht.

Bei Fragen können Sie sich gern an das Community-Team per Mail an forum@krone.at wenden.



Kostenlose Spiele