Busse voller Pilztouristen, die in unseren Wäldern wüten und sie ohne die kostbaren Schwammerl zurücklassen – ein Albtraum jedes Waldbesitzers. Doch ganz so leicht haben es die Schwammerltouristen auch wieder nicht, erklärt Hannes Herndl, Präsident der Landwirtschaftskammer Oberösterreich: "Das Forstgesetz regelt ganz klar, wer wieviel pflücken darf."
Strenge Vorschriften
Wichtige Punkte: Jeder darf pro Tag maximal zwei Kilo Pilze pflücken und mit nach Hause nehmen. Ausnahmen sind Gebiete, in denen der Waldbesitzer mittels Schild das Sammeln verbietet. Der Besitzer darf natürlich unbegrenz Schwammer pflücken.
Übrigens: Organisierte Pilzsammelveranstaltungen mit Bussen sind generell verboten. Beim Überschreiten der Sammelmenge kann ein Bußgeld bis zu 150 Euro eingehoben werden. Nimmt man an einer Sammelveranstaltung teil, drohen sogar bis zu 730 Euro Strafe oder eine Woche Gefängnis.
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