„Zugänge erweitert“

Nach Kritik: Corona-Härtefonds wird verbessert

Wirtschaft
01.04.2020 06:00

Die Bundesregierung hat die Kriterien für den Härtefonds erleichtert. Die Ober- und Untergrenzen fallen, auch für die Mehrfachversicherten gibt es etwas. Doch die Anträge dafür sind erst ab 16. April möglich.

Es hat sich in den letzten Tagen abgezeichnet, dass viele Betroffene die Kriterien für Auszahlungen aus dem Härtefonds nicht erfüllen. „Daher haben wir die Zugänge erweitert“, so Vizekanzler Werner Kogler. Finanzminister Gernot Blümel betont, dass den Betrieben dreifach geholfen wird, weil jeder neben dem Härtefallfonds auch den Corona-Notfallfonds und Kredite mit Staatsgarantie in Anspruch nehmen kann.

Das Gesetz für die Verbesserungen im Härtefonds wird Ende dieser Woche verabschiedet und gilt dann für die „Phase 2“ ab 16. April. Grund: Nach einem Monat „Shut down“ könne man den Verdienstentgang besser sehen. Für die „Anzahlung“ von 500 bzw. 1000 Euro gelten bis dahin die alten Regeln.

Die Neuerungen für die „Phase 2“ auf einen Blick:

  • Die Ober- und Untergrenze als Eintrittskriterium entfallen. Es reicht, wenn Einkünfte aus Selbstständigkeit deklariert sind.
  • Jungunternehmer, die seit 1.1.2020 angemeldet sind, werden neu aufgenommen.
  • Mehrfachversicherte sind dabei, wenn sie eine selbstständige Tätigkeit ausüben.

Unternehmer können ab Karwoche auch Notfallfonds in Anspruch nehmen
Allen soll der Einkommensverlust zu 80 Prozent ersetzt werden, maximal 2000 Euro im Monat und 6000 Euro in Summe. Unter 966,65 Euro (Ausgleichszulage) gibt es 90 Prozent. Zusätzlich können alle Unternehmer ab der Karwoche den Notfallfonds in Anspruch nehmen, der 75 Prozent der Betriebskosten für drei Monate ersetzt. An den genauen Richtlinien wird noch gearbeitet, sie sollen aber diese Woche fertig werden.

Kronen Zeitung

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