Viele Steirer sind aufgrund von Gerüchten besorgt und wenden sich an die Arbeiterkammer - Experte beruhigt
Allein über das vergangene Wochenende waren es 200 Anrufe, die bei der steirischen Arbeiterkammer die Leitungen förmlich glühen ließen. Postings in den sozialen Medien, wonach den von der Kurzarbeit betroffenen Mitarbeitern Steuernachzahlungen drohen, sorgten für Verunsicherung.
Keine Nachzahlung
„Aber dieser Zeitungsausschnitt, der etwa auf Facebook die Runde macht, bezieht sich auf Deutschland - mit Österreich hat der gar nichts zu tun“, beruhigt Bernhard Koller, Steuerrechtsexperte der AK. „Dadurch, dass die Lohnverrechnungen die Kurzarbeitsbeihilfe schon als lohnsteuerpflichtigen Lohn berücksichtigen, wird man im Zuge der Arbeitnehmerveranlagung nicht mit einer Nachzahlung rechnen müssen.“
Auch am Urlaubsgeld wird sich, so die Dauer der Kurzarbeit bei den aktuellen drei Monaten bleibt, nichts ändern.
Wie viel steht mir zu?
Bei Kurzarbeit erhalten Arbeitnehmer bis zu einem Brutto-Monatsentgelt von 1700 Euro 90 Prozent ihres Nettogehalts, bis 2685 Euro erhält man 85 Prozent - darüber und bis maximal 5370 Euro bekommt man 80 Prozent monatlich.
Kommentare
Da dieser Artikel älter als 18 Monate ist, ist zum jetzigen Zeitpunkt kein Kommentieren mehr möglich.
Wir laden Sie ein, bei einer aktuelleren themenrelevanten Story mitzudiskutieren: Themenübersicht.
Bei Fragen können Sie sich gern an das Community-Team per Mail an forum@krone.at wenden.