3600 Euro Strafe droht

Tiroler Friseurinnung: Solidarität statt pfuschen!

Tirol
31.03.2020 17:00

Durchhalten und nicht pfuschen - dazu ruft die Tiroler Friseurinnung auf. Innungsmeister Clemens Happ appelliert an alle 700 Betriebe und 2000 Beschäftigten, Verantwortung zu zeigen.

Plötzlich haben Menschen in Quarantäne Zeit und möchten diese aktiv gestalten, zum Beispiel mit einem Anruf bei der Lieblingsfriseurin und der Bitte, sie möge doch einen Hausbesuch mit ihrem Friseurset machen. „Das ist illegal“, betont Clemens Happ. Der Landesinnungsmeister erinnert an die Ausgangssperre: „Die Mitarbeiter haben jetzt die Verantwortung, keine Hausbesuche zu machen oder Kunden bei sich zu Hause zu bedienen.“

Landesinnungsmeister appelliert an die Vernunft
Abgesehen davon, dass man sich dadurch der Ausgangssperre widersetzen würde, appelliert Happ auch an die Vernunft der Friseurinnen und Friseure. „Hier geht es um die Verantwortung, soziale Kontakte zu vermeiden und sich wie auch andere Menschen in Gefahr zu bringen.“ Schließlich fordert der Landesinnungsmeister die Loyalität aller Beschäftigten gegenüber ihren Arbeitgebern, die Geschäftsschädigung ist offensichtlich. Bei Nichtbeachtung stehen für Mitarbeiter Strafen bis zu 3600 Euro im Raum.

„Massive Belastungsprobe“
Durch das Betretungsverbot müssen die fast 700 Tiroler Friseurbetriebe geschlossen bleiben, führt Happ weiter aus. Sollten Unternehmer auf die Idee kommen, doch Kunden zu bedienen, wird eine Strafe bis zu 30.000 Euro ausgesprochen. Dies werde von der Behörde und von der Innung kontrolliert. Die Innung setzt sich intensiv dafür ein, dass alle Betriebe in dieser wirtschaftlich fatalen Situation unterstützt werden. „Die Situation ist für die fast 700 Tiroler Friseurbetriebe eine massive Belastungsprobe“, anerkennt Clemens Happ. Einmal mehr weist er auf das Modell der Kurzarbeit hin. „Die Tiroler Friseure übernehmen Verantwortung, indem viele ihre Mitarbeiter beim AMS zur Kurzarbeit angemeldet haben.“ Dadurch bekommen die Beschäftigten zwischen 85 und 90 Prozent des Nettolohns. Wenn sie arbeitslos sind, wären dies nur etwa 55 Prozent des Nettolohns. Das AMS übernimmt von den Gesamtkosten der Lohn- und Lohnnebenkosten 89 Prozent und die Betriebe elf Prozent.

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