Eine Entschuldigung des Angeklagten wollte ein Innviertler im Gerichtssaal in Ried nicht annehmen. Kein Wunder, hatte ihn doch der 63-Jährige über sechs Jahre hindurch immer wieder bestohlen. Beim Prozess in Ried ging es immerhin um 59.400 Euro!
Opfer und Täter waren einstmals beste Freunde und unternahmen vieles gemeinsam. Diese Gelegenheiten nützte der 63-jährige Braunauerab dem Jahr 2013 immer wieder aus. Er stibitzte seinem Freund die Bankomatkarte, deren Code er kannte. Nach den Behebungen steckte er die Karte unbemerkt wieder zurück. Und weil es anscheinend einmal gut gegangen war, griff der Braunauer immer wieder zu. Insgesamt stahl er seinem besten Freund mit dieser Masche über 59.000 Euro. Erst 2019 flog der Diebstahl auf.
„Niederträchtig“
Nicht nur das Opfer war über diese Hinterhältigkeit maßlos enttäuscht, auch Staatsanwalt Alois Ebner sagte: „Es ist menschlich sehr niederträchtig.“
Bedingte Haft und Geldstrafe
Der bisher unbescholtene Mann leistete eine Teilschadensgutmachung in der Höhe von 20.000 Euro. Von Richterin Claudia Lechner gab es dafür ein Jahr bedingte Haft und 4800 Euro Geldstrafe.
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