Zahlreiche Patientinnen und Patienten sind seit Ausbruch des Corona-Virus in Oberösterreich wieder genesen, und ihre Zahl wird in den kommenden Tagen und Wochen naturgemäß steigen. Da sich in Oberösterreich der überwiegende Großteil der Patienten in häuslicher Isolierung befindet, müssen sich diese auch gesund melden.
Die oö. Bezirkshauptmannschaften als zuständige Behörden ersuchen auf jeden Fall um eine den Vorgaben entsprechende Gesundmeldung der Patienten, die zuhause ihre Krankheit auskurierten. Damit ist nicht nur die größtmögliche Sicherheit für das Umfeld der vormals Erkrankten gegeben, sondern kann die Zahl der genesenen Patienten auch korrekt dokumentiert werden, was für die Beurteilung der bezirks- und landesweiten Lage von großer Bedeutung ist.
Kriterien zur Entlassung aus dem Krankenhaus (nach schwerem Krankheitsverlauf)
In die häusliche Isolierung
Vollständige Entlassung ohne weitere Auflagen
Kriterien zur Entlassung aus der häuslichen Isolierung
Ohne vorangegangenen Krankenhausaufenthalt (leichter Krankheitsverlauf)
Nach vorangehendem Krankenhausaufenthalt (aufgrund eines schweren Krankheitsverlaufs)
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