Klage von Tätowierer

Erfolg für 2K in Streit um LeBron-James-Tattoos

Spiele
30.03.2020 12:43

Erfolg vor Gericht für die Macher der erfolgreichen Basketball-Simulation „NBA 2K“: Eine Bundesrichterin aus Manhattan entschied, dass Take-Two Interactive nicht wegen der Nachahmung von Tätowierungen bekannter Basketballer wie LeBron James von den Los Angeles Lakers in seinem Spiel verklagt werden kann. Die Richterin bezeichnete die Verwendung der Tattoos als „de minimis“ - also zu trivial, um eine Berücksichtigung zu verdienen.

Einem Bericht der „New York Post“ nach hatte das Tattoo-Studio Solid Oak Sketches bereits 2016 Klage gegen den Spielehersteller Take-Two Interactive eingereicht. Dieser, so der Vorwurf, habe in seiner Basketball-Simulation „unverwechselbare Tätowierungen“ gezeigt, für die das Tattoo-Studio Lizenzen besitze - und somit Urheberrechte verletzt.

Gegenstand der beim New Yorker Bundesgericht eingereichten Klage waren demnach drei Tätowierungen von Lakers-Star LeBron James: „Kinderporträt“, „330 und Flammen“ sowie „Schrift mit einer Schriftrolle, Wolken und Tauben“. Verhandelt wurden außerdem ein Tattoo des ehemaligen New-Jersey-Nets-Spielers Kenyon Martin, das einen Sensenmann zeigt, sowie ein „Basketball mit Sternen und Schrift“ auf Eric Bledsoe von den Milwaukee Bucks.

„Nur 0,000286 Prozent“ der Spieldaten für Tattoos
Die zuständige Richterin befand in ihrem Urteil unter Berufung auf eine Analyse von Experten nun jedoch, dass „nur 0,000286 Prozent bis 0,000431 Prozent der ‚NBA 2K‘-Spieldaten den Tätowierungen gewidmet sind“. Hinzu komme, dass diese meist verschwommen zu sehen seien und von anderen Spielern verdeckt würden.

Dem Tattoo-Studio sei bewusst gewesen, dass seine Tätowierungen „in der Öffentlichkeit, im Fernsehen, in der Werbung oder in anderen Medien, wie Videospielen, erscheinen würden“, stellte die Richterin weiter fest. Den Spielern sei es freigestellt gewesen, ihr Bildnis so zu verwenden, wie sie wollten, betonte das Urteil, wobei die drei Basketballspieler der NBA und Take-Two die Erlaubnis erteilt hätten, in den Videospielen exakt dargestellt zu werden.

„Die Beklagten haben die Tätowierungen im Videospiel reproduziert, um die Spieler so genau wie möglich darzustellen“, hieß es in der Entscheidung.

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