Wiederholungstäter

Jetzt setzt es in Wien die ersten Geldstrafen

Wien
23.03.2020 17:22

Quarantäne, Isolation und die Verantwortung eines jeden selbst - eine Herausforderung für alle. Manche halten sich aber nicht an die vorbeugenden gesetzlichen Maßnahmen und werden jetzt sehr bald ihre Geldstrafen per Post bekommen. Was ist verboten und was droht den Corona-Sündern nun, die sich den Ausgangsbeschränkungen widersetzten? krone.at hat sich umgehört.

Strafen sollen die letzte aller Konsequenzen sein. Hier zählt die Polizei vermehrt auf Ermahnung und Eigenverantwortung, wie eine Sprecherin der Magistratsdirektion der Stadt Wien bestätigt: Nur „dort, wo man sich hartnäckig den Ausgangsbeschränkungen widersetzt und damit den Schutz der Gesundheit der Mitbürgerinnen und Mitbürger gefährdet, werden Anzeigen verhängt“.

Was gilt als Missachtung?
Die LPD-Wien zu möglichen Missachtungen des Covid-19-Maßnahmengesetzes: „Den Ein-Meter-Sicherheitsabstand nicht einhalten, aus einem Grund das Haus zu verlassen, der nicht dezidiert in der Verordnung angeführt ist, mit Menschen gemeinsam in der Öffentlichkeit sein, mit denen man nicht zusammen im Haushalt lebt, das Benützen von öffentlichen Verkehrsmitteln ohne erkennbaren Grund.“

Erststrafe von „ein paar Hundert Euro“ für Wiederholungstäter
Gestraft wird allerdings erst nach wiederholter Missachtung: Für Wiederholungstäter fällt eine Erststrafe von „ein paar Hundert Euro“ an. Für all jene, die sich über mehrmalige Ermahnungen und Aufforderung der Polizei hinsichtlich der Einhaltung der Ausgangsbeschränkungen hinwegsetzen, wird das Strafmaß „empfindlich und spürbar angesetzt“, so die Sprecherin.

100 Strafverfügungen bereits verschickt
In Wien sind die zuständigen und durchführenden Behörden der Strafen die Bezirksämter der jeweiligen Personen. 400 Anzeigen liegen bereits fertig auf. Am Montag war die erste Tranche von 100 Strafverfügungen auf dem Weg zu den Postkästen der Corona-Sünder.

In ganz Österreich gibt es mittlerweile 3679 Anzeigen wegen Verstößen gegen das Covid-19-Maßnahmegesetz, davon 1350 allein in der Bundeshauptstadt.

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