Causa um Genehmigungen

Bund regelt nun Hotel-Ausnahmen

Salzburg
21.03.2020 12:00

Die Causa rund um Ausnahmegenehmigungen für fünf Stadthotels nimmt Fahrt auf: Eine Bundesverordnung macht Erlaubnisse obsolet.

Erstens kommt es anders, zweitens als man denkt. Am Donnerstag wurde bekannt, dass Wirtschaftskammer-Funktionär Georg Imlauer sein eigenes Hotel auf eine interne Liste von fünf Stadthotels setzte, die in der Corona- Krise eine Ausnahmegenehmigung bekommen haben und Gäste empfangen dürfen. Nur wenige Stunden nachdem Imlauer seine Bewilligung zurückgelegt hatte, stand fest: Es braucht gar keine Genehmigung aus dem Magistrat, um öffnen zu dürfen, heißt es aus dem Bürgermeisterbüro!

Ein Schreiben aus Wien brachte Klarheit: Auch in Salzburg gilt die am Sonntag in der Hauptstadt beschlossene Verordnung nach dem Covid-19 Maßnahmengesetz. Die Landesverordnung, auf deren Basis alle gewerblichen Beherbergungsbetriebe geschlossen und Ausnahmen erteilt wurden, gilt daher nicht mehr.

Damit sind die erlassenen Ausnahmegenehmigungen überflüssig. Doch: Auch die Bundesverordnung sieht eine Ausnahme für Hoteliers vor – Beherbergungsbetriebe, in denen Speisen und Getränke verabreicht und ausgeschenkt werden, sind ausgenommen.

Das Bürgermeisterbüro meint: „Das wird kaum wer in Anspruch nehmen, die Kundenschicht fehlt im Moment einfach.“

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