Passus „falsch“

Verwirrung um angebliche Home-Office-Pflicht

Österreich
19.03.2020 22:30

Große Aufregung am Donnerstagabend rund um eine geplante Verschärfung der Maßnahmen im Kampf gegen das Coronavirus: Ab Freitag sollte für viele Arbeitnehmer Home-Office zur Pflicht werden, ein entsprechendes Bundesgesetzblatt zirkulierte bereits. Dann plötzlich das „Kommando retour“ von Gesundheitsminister Rudolf Anschober (Grüne).

Was genau zu später Stunde im Büro des Gesundheitsministers passiert ist, ist unklar. Verwirrung brach jedoch aus, als eine starke Verschärfung der Home-Office-Regelung hin zur Pflicht zuerst spätabends veröffentlicht, dann wieder zurückgenommen wurde. Die neue Verordnung hätte besagt, dass alle jene Arbeitnehmer zum Schutz vor einer Ansteckung mit dem neuartigen Coronavirus von zu Hause aus arbeiten müssen, bei denen es technisch möglich ist. Sie hätten de facto nicht mehr am Arbeitsplatz erscheinen dürfen.

Ein passendes Bundesgesetzblatt dazu war bereits im Netz abrufbar (siehe unten). Doch kurz darauf das Dementi aus dem Ministerbüro: Dieser Passus sei falsch, die Maßnahme sei unabsichtlich veröffentlicht worden. 

Es werde „keine verpflichtende Telearbeit“ geben, betonte eine Ressort-Sprecherin am späten Donnerstagabend. Die übrigen Maßnahmen blieben aber aufrecht. Formal wird die im Rechtsinformationssystem des Bundes veröffentlichte Verordnung nun widerrufen und überarbeitet, eine neue wird veröffentlicht. 

Ausnahme für Mindestabstand
Weiterhin gilt, dass am Ort der beruflichen Tätigkeit ein Mindestabstand von einem Meter eingehalten werden muss. Hier wird nun klargestellt, dass dies dann nicht nötig ist, wenn „durch entsprechende Schutzmaßnahmen das Infektionsrisiko minimiert werden kann“.

Sperre für Reha- und Kuranstalten
Die am Donnerstag von Anschober für das Wochenende angekündigte Sperre von Reha- und Kuranstalten erfolgt bereits am Freitag. Ausgenommen davon sind nur dringende Rehabilitationsmaßnahmen „im Anschluss an die medizinische Akutbehandlung sowie im Rahmen von Unterstützungsleistungen für Allgemeine Krankenanstalten“, wie es in der Verordnung heißt.

Klargestellt wird mit der Verordnung auch, dass „Begräbnisse im engsten Familienkreis“ vom Verbot des Betretens des öffentlichen Raums ausgenommen sind.

Neue Regeln für Handel
Die Sozialpartner haben sich am Donnerstag auch auf Schutzmaßnahmen für Handelsangestellte in Zeiten der Coronapandemie geeinigt: Geschäfte dürfen nur noch bis 19 Uhr offen haben.

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