Ärzte, Zivildiener

Corona: Einsatz in Medizin wird flexibler gemacht

Österreich
18.03.2020 22:38

Der Nationalrat wird am Freitag das nächste große Paket zur Corona-Krise beschließen. Das Gesetzeswerk enthält neben einem Justizblock - Stichwort Gerichte & Strafen - mit der Eindämmung vieler Fristen zentral Maßnahmen, die einen flexibleren Einsatz von Personal im Gesundheitswesen ermöglichen. Dazu zählt etwa die Möglichkeit, pensionierte und ausländische Ärzte sowie Turnusärzte heranzuziehen - auch wenn sie nicht alle Erfordernisse für die Berufsausübung vorweisen. Etliches Neues gibt es für Zivildiener. Die Erhöhung der Tabaksteuer wird von April auf Oktober verschoben.

Gesetzlich abgesichert wird gemäß dem Entwurf, der der APA vorliegt, auch, dass der Abstrich aus Nase und Rachen auch von Sanitätern durchgeführt werden darf. Menschen (z.B. Zivildiener), die an sich nicht über eine Berechtigung zur Durchführung pflegerischer Tätigkeiten verfügen, können zur Basisversorgung eingesetzt werden.

Maßnahmen wegen erhöhtem Bedarf an Laboruntersuchungen
Weiters wird klargestellt, dass Bürger, die ein naturwissenschaftliches oder veterinärmedizinisches Studium erfolgreich abgeschlossen haben, für die mit einer Pandemie anfallenden Laboruntersuchungen herangezogen werden können. Labordiagnostische Untersuchungen sollen auch in veterinärmedizinischen Einrichtungen durchgeführt werden können, um einen erhöhten Bedarf abzudecken.

Eine weitere gesetzliche Regelung eröffnet substituierenden Ärzten die Option, drogenkranken Patienten, bei denen keine Anzeichen für eine Mehrfachbehandlung vorliegen, eine Dauerverschreibung mit dem Vermerk „Vidierung (=Genehmigung, Anm.) nicht erforderlich“ auszustellen. Die Bezirksverwaltungsbehörden werden im Fall von Krisensituationen ermächtigt, durch Verordnung oder auf Antrag der öffentlichen Apotheke für einen begrenzten Zeitraum abweichende Regelungen über die festgesetzten Betriebszeiten und Bereitschaftsdienste zu treffen.

Zahlreiche Neuerungen für Zivildiener
Etliches Neues gibt es für Zivildiener. Es soll ermöglicht werden, befristet auf die Dauer der außergewöhnlichen Ereignisse mittels Verordnung weitere Aufgabengebiete für deren Einsatz festzulegen. Dies soll die Bereiche Daseinsvorsorge und kritische Infrastruktur abdecken.

Je nach fachlicher und beruflicher Qualifikation des Zivildienstleistenden sind Hilfstätigkeiten im Logistikbereich oder aber auch Transportfahrten vorstellbar. Ferner soll es für die Dauer des außerordentlichen Zivildienstes ermöglicht werden, auch juristische Personen, die auf Gewinn gerichtet sind, als Einrichtungen anzuerkennen.

Lohnbeihilfen werden ausgedehnt
Die Regelung zur Sonderbetreuungszeit mit den Lohnbeihilfen wird von Kindern bis 14 auf die Betreuung von Menschen mit Behinderungen ausgedehnt. Gesetzlich ausdrücklich klargestellt wird, dass Zuwendungen zur Bewältigung der Krisensituation steuerfrei sind. Davon sind nicht nur Mittel erfasst, die aus dem COVID-19-Krisenbewältigungsfonds oder dem Härtefallfonds stammen, sondern sämtliche Zuwendungen, die für derartige Zwecke geleistet werden, unabhängig davon, wer sie leistet und wie die Mittelaufbringung erfolgt.

Tabaksteuer verschoben, Hilfen für Künstler
Auf 1. Oktober verschoben wird die für April geplante Erhöhung der Tabaksteuer. Die Änderung des KMU-Förderungsgesetzes sieht eine Möglichkeit der adäquaten Erhöhung des Rahmens für Haftungsübernahmen der ÖHT (Hotel- und Tourismusbank) für Einzelbetriebe von derzeit 375 Millionen Euro mittels Verordnung vor.

Um Künstlern rasch und einfach helfen zu können, wie es in den Erläuterungen zum Gesetz heißt, wird auf den Unterstützungsfonds des Künstler-Sozialversicherungsfonds zurückgegriffen, der mit bis zu fünf Millionen zusätzlich für 2020 dotiert wird. Einbezogen werden auch „Kulturvermittler“.

In Altersteilzeit Beschäftigte sollen - auch wenn ihr Dienstverhältnis infolge der Corona-Krise aufgelöst wurde - nach Wiederbeginn ihres Dienstverhältnisses bis längstens 1. Oktober 2020 die ursprünglich vereinbarte Altersteilzeit fortführen können.

Beamte müssen urlauben
Im öffentlichen Dienst werden nicht in Schlüsselbereichen tätige Personen ihre Resturlaube abbauen müssen, wenn das der Dienstgeber anordnet. Bei Bauarbeitern soll für den Arbeitgeber die Zuschlagspflicht für Urlaubsregelungen während Kurzarbeit, in der keine Arbeit geleistet wird, entfallen. Betriebsräte werden verlängert, bis wieder Betriebsratswahlen durchgeführt werden können.

SMS in Krisensituationen und Standortdaten
Die zuständigen Behörden können gemäß Gesetz künftig an Mobilfunkbetreiber den Auftrag erteilen, SMS in Krisensituationen zu versenden. Erfasst sind auch mit einer lokalen Gefahrensituation verbundene notwendige Aufrufe, etwa bei der Suche nach Kontaktpersonen einer erkrankten Person im Falle einer Epidemie.

In diesem Fall darf die Behörde auch auf Standortdaten der gefährdeten Person zurückgreifen und die Suche nach anderen gefährdeten Personen mittels eines Aufrufs in dieser Region durchführen.

Eingebracht wird das Paket am Donnerstag in einer kurzen Zuweisungssitzung, am Freitag beschließt es das Nationalratsplenum und am Samstag gibt ihm der Bundesrat seinen Segen. Danach müssen Bundespräsident und Bundeskanzler unterschreiben -und mit der Kundmachung können die Maßnahmen tags darauf in Kraft treten.

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