Kurzarbeit-Modell

ÖGB Tirol: „Kündigungen sind völlig unnötig“

Tirol
18.03.2020 12:30

Die von den Sozialpartnern ausverhandelte Einigung zur Kurzarbeit soll massenhafte Kündigungen und Entlassungen bestmöglich verhindern, die finanzielle Unterstützung der Firmen ist gesichert. Trotzdem bleibt die Warnung des ÖGB Tirol an die Beschäftigten, nichts vorschnell und ungeprüft zu unterschreiben, aufrecht.

Muss die Arbeit reduziert werden, ist im Gegensatz zum Kurzarbeitsmodell von 2008 sogar die Nullarbeit möglich. „Die Nettoersatzrate wurde sozial gestaffelt. Damit wollen wir sicherstellen, dass die Menschen ihr Fixkosten wie Miete und andere Lebenskosten bestreiten können“, informiert Tirols ÖGB-Vorsitzender Philip Wohlgemuth. Er betont: „Es gibt jetzt keine Ausreden mehr, Kündigungen sind völlig unnötig!“

Vorteile der Kurzarbeit
„Arbeitnehmer haben Kündigungsschutz, die Nettoersatzrate liegt für sie zwischen 80 und 90 Prozent. Im Gegenzug ist Alturlaub und Zeitausgleich in dieser Zeit zu konsumieren. Die Vereinbarung kann auch in Betrieben ohne Betriebsrat abgeschlossen werden, nicht aber ohne Gewerkschaft!“, zählt ÖGB-Regionalvorsitzender Patrik Tirof die Vorteile auf. Corona-Kurzarbeit kann sogar bei vorübergehend kompletten Betriebsstillegungen eingesetzt werden. Dienstgeber-Beiträge werden seit heute bereits ab dem 1. Monat übernommen. 

„Nichts unterschreiben“
Sollten Beschäftigte trotzdem zu übereilten Unterschriften genötigt werden, rät der ÖGB, sich schnellstmöglich an die Gewerkschaft zu wenden. „Wir warnen wirklich eindringlich davor, ungeprüft Vereinbarungen zu unterzeichnen“, so Tirof.

Weitere Informationen:www.jobundcorona.at
Hotline: 0800 22120080

Auch auf Tiroler Ebene haben sich die Sozialpartner auf Rahmenbedingungen geeinigt: Die Unternehmen müssen ihrer Fürsorgepflicht in Form von Schutzmaßnahmen nachkommen, Home-Office muss im Einvernehmen geklärt werden. Wer sich aus freien Stücken in Isolation begeben will, muss Urlaub oder Zeitguthaben konsumieren - eine einseitige Anordnung vonseiten der Arbeitgeber ist nicht zulässig.

Land: Möglichkeit der Corona-Kurzarbeit nutzen
Das Land Tirol verweist auf die neue Möglichkeit für Kurzarbeit im Zusammenhang mit dem Coronavirus, die das Ziel verfolge, möglichst viele Arbeitnehmer in Beschäftigung zu halten. Jetzt gehe es darum, diese Möglichkeit in Anspruch zu nehmen. „Ich bitte alle Unternehmerinnen und Unternehmer diese Möglichkeit der Corona-Kurzarbeit intensiv zu prüfen“, betont Wirtschaftslandesrätin Patrizia Zoller-Frischauf. Ihr sei bewusst, dass dies nicht nur für die Arbeitnehmer, sondern auch für die Arbeitgeber zu Einbußen führe. Man solle jedoch auch bedenken, dass sich die Personalsuche nach gut ausgebildeten Mitarbeitern oft als schwierig, langwierig und teuer herausstelle und die Einarbeitung von neuen Mitarbeitern ebenfalls große Kosten verursache. „Nur, wenn wir jetzt zusammenhalten, kann die Wirtschaft nach dieser Gesundheitskrise wieder möglichst schnell Fahrt aufnehmen“, betont Zoller-Frischauf.

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