WK Tirol fordert:

„Alle nicht erforderlichen Baustellen schließen!“

Tirol
17.03.2020 15:22

Der Obmann der Tiroler Bauinnung, Anton Rieder, fordert zum Schutz der Mitarbeiter die unverzügliche Schließung von Baustellen - mit Ausnahme von Notdiensten und Stilllegungsmaßnahmen. LH Platter hatte am Dienstag bereits angekündigt, dass sämtliche Baustellen, bei denen das Land der Auftraggeber sei, eingestellt werden.

Derzeit bestünden bezüglich der Zulässigkeit von Bauarbeiten große Rechtsunsicherheiten. Laut aktueller Rechtslage seien Bauarbeiten auf Baustellen jedenfalls dann zulässig, wenn es sich dabei um Notfallarbeiten zur Aufrechterhaltung der Infrastruktur oder um Arbeiten, die unbedingt zur Stilllegung der Baustelle erforderlich sind, handelt. Darüber hinaus eröffne die geltende Verordnung auch die Möglichkeit, auf Baustellen zu arbeiten, wenn die Bauarbeiter jederzeit einen Mindestabstand von einem Meter einhalten. „Das ist nicht praxisgerecht und lässt sich im Betrieb einer Baustelle beim besten Willen nicht lückenlos einhalten“, warnt Rieder.

„Gesetzgeber gefordert“
Im Sinne der Rechtssicherheit und der Gesundheit der Mitarbeiter braucht es daher seitens des Gesetzgebers rasch eine Klarstellung: „Alle Baustellen, die nicht als Notfall-Arbeiten zur Aufrechterhaltung der Infrastruktur bzw. zur Stilllegung der Baustelle erforderlich sind, müssen durch behördliche Anordnung geschlossen werden“, fordert Rieder.

„Mitarbeiter schützen“
„Mit dieser Änderung könnten wir unsere Mitarbeiter schützen und die für die Bevölkerung notwendigen Notdienste aufrecht erhalten: Wenn es um die Abdichtung eines leckenden Daches, die statische Abstützung einer Mauer oder ähnliche Maßnahmen geht, die Folgeschäden vermeiden, werden die heimischen Baufirmen ihre Kundinnen und Kunden auch in der aktuellen Situation nicht im Stich lassen“, betont Rieder.

Alle „Landesbaustellen“ eingestellt
LH Günther Platter erklärte am frühen Dienstagnachmittag bereits, dass sämtliche Baustellen, bei denen das Land Auftraggeber sei, stillgelegt werden. Ausgenommen sind freilich jene, die zur Aufrechterhaltung der Infrastruktur nötig sind.

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