Sonder-Erlaubnis

Spazierengehen: „Allein oder im Familienverband“

Österreich
15.03.2020 13:39

Die von der Regierung angekündigten Ausgangsbeschränkungen werden österreichweit einheitlich gestaltet - das gilt auch für das derzeit besonders vom Coronavirus betroffene Tirol. Dazu wird es von Gesundheitsminister Rudolf Anschober eine Weisung an die Bezirksbehörden geben, allen Bewohnern „Verkehrbeschränkungen“ anzuordnen, hieß es Sonntagmittag aus dem Kanzleramt. Konkret müssen alle in der eigenen Wohnung bleiben, abgesehen von den Ausnahmen Berufsarbeit, die nicht aufschiebbar ist, dringend notwendige Besorgungen (Lebensmittel, Medikamente) und Hilfe für andere Menschen. Auch die Erlaubnis zum Spazierengehen wird in der Verordnung explizit genannt - und zwar „in dringenden Fällen alleine oder im Familienverband“.

Für die Weisung und den folgenden Erlass der jeweiligen Behörden bedarf es keiner neuen Beschlüsse im Nationalrat, denn die Verkehrbeschränkungen sind im bestehenden Epidemiegesetz (§24) geregelt, so das Kanzleramt. Dort heißt es, Bezirksverwaltungsbehörden haben für die Bewohner von Epidemiegebieten Verkehrbeschränkungen zu verfügen, „sofern dies im Hinblick auf Art und Umfang des Auftretens einer meldepflichtigen Erkrankung zum Schutz vor deren Weiterverbreitung unbedingt erforderlich ist“. Die Strafen (bis zu 2180 Euro) sind ebenfalls im Epidemiegesetz geregelt (§39 und §40).

Betretungsverbote für Spielplätze und andere Orte
Die Betretungsverbote für bestimmte Orte (etwa Spielplätze) werden mittels Verordnung des Gesundheitsministers erfolgen, diese benötigen als Basis die Nationalratsbeschlüsse vom Sonntag. Im Gesundheitsministerium gab es zum weiteren Umgang mit den Verkehrbeschränkungen noch keine Auskunft. Es würden mehrere Varianten geprüft, hieß es.

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